Modellbahnloks, CE-Kennzeichnung erforderlich?

  • Ja logisch Ulrich !
    Das ist doch der springende Punkt zu meiner #19.
    Würde doch in der Schlußfolgerung zu der Aussage "Seit Mai 2016 muss alles was nach 2002 Produziert wurde eine unverwüstliche CE Kennzeichnung besitzen" bedeuten das eine Privatperson zum Privatgebrauch nichts mehr einführen kann weil eben die Kennzeichnung fehlt. Wiederum Logisch denn warum sollte sich in unserem Fall ein US Hersteller um die Wirren der Europäischen Union scheren ?


    Die Frage bleibt aber im Raum - übertreibt der Zollbeamte bei seiner Diensterfüllung oder ist es wirklich so das nichts mehr geht.


    :whistling:

  • Nee, du denkst nicht weit genug.
    Warum sollte Athearn z.B. für die paar Modelle die an Noch gehen die Formen ändern und Ein CE auf die Getriebedeckel prägen.
    Dann wäre auch ein Import in die EU auch für einen Importeur unmöglich, er kann das CE ja nicht mit dem Lötkolben einbrennen.
    Und da wird es seltsam, sehr seltsam.


    Aber irgendwie zeigt das den Irrsinn der EU die sich über Schwachfug Gedanken macht und man versteht die Briten immer besser.


    Kurioserweise hätte TTIP auch sowas geregelt.

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    The situation is hopeless but not serious !

  • Irgendwie gibt das alles keinen Sinn...
    Selbst wenn ein Aufkleber reicht müsste den z.B. Athearn oder Kato anbringen. Nur wird der voraussichtlich niemals bei einem in den USA vertriebenen Modell sein, welches bei einem privaten Ebay Verkauf zwischen USA und Europa gehandelt wurde.
    Weiter...
    Faktisch müsste doch jetzt Ebay diese Geschäfte als Einfuhr in die EU blocken... Oder am besten den Handel mit Spielwaren untersagen.


    Und jetzt wird es bekloppt bis schwachsinnig.
    Ziel des CE Logos ist es im Handel innerhalb der EU mit dem CE Logo die Konformität zu erklären.
    Kaufe ich jetzt die Kato Lok in England öffnet kein Zoll das Paket und keine Sau juckt das CE Logo.

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  • Marc : nach Aussage des Zollbeamten reicht ein Aufkleber nicht aus.


    Ich habe nochmal etwas recherchiert und bin auf die Richtline 2009/48/EG "Sicherheit von Spielzeug" gestoßen die wohl Grundlage für die CE Konformität für Spielzeug ist. Nach meiner Erkenntnis ist Richtlinie z.Zt. Gültig


    Darin lautet der Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1 : "Diese Richtline gilt für Produkte die - [...] - dazu bestimmt oder gestaltet sind von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden."
    Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 sagt "Die in Anhang I genannten Produkte gelten nicht als Spielzeug im Sinne dieser Richtlinie"
    Anhang I Nummer 2 führt an "Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 JAhre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören : (a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle [...]"


    In den Erläuterungen zu der Richtlinie wird weiter angeführt : "10.1.2.1 : Original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle : Dies können beispielsweise Autos, Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnzüge, historische Gebäude sein."


    Ergo, Modellbahn fällt unter "maßstabsgetreue Kleinmodelle", die per 2009/48/EG nicht als Spielzeug gelten wenn sie für Sammler ab 14 Jahre gekennzeichnet sind.


    Hilft mir in meinem Fall nicht wirklich weiter, da die Lok wie erwähnt ohne OVP ankam. Ich lehne mich soweit aus dem Fenster, zu sagen das zwar für jeden auf diesem Planeten die Lok als "maßstabsgetreues Kleinmodell" erkennbar ist, der Amtsschimmel jedoch auf die Fehlende +14 Jahre Kennzeichnung auf der nicht vorhandenen Verpackung pochen wird. :joker)


    Für diejenigen die die Richtlinie lesen wollen : http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32009L0048&from=EN

  • Das Logo mit dem durchgestrichenen Kinderkopf mit 0-14, was CE ausschliesst, kennen wir ja alle. Nur kenne ich den nur von der Verpackung.
    Wie wäre es den dem Amtschimmel eine aktuelle Kato F3 Packung zu präsentieren die mit dem Logo ist...


    Bei Athearn ist es auf der Webseite eigentlich durchgängig so das auf den Detailwebseiten das Mindestalter mit 14 angegeben ist.
    Minimum Age Recommendation


    Kato hat sowas leider nicht.

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  • Auf meiner Kato SD40 box steht:
    CAUTION - ELECTRICALLY OPERATED PRODUCT.
    NOT RECOMMENDED FOR CHILDREN
    UNDER 14 YEARS OF AGE.
    AS WITH ALL ELECTRIC PRODUCTS, PRECAUTIONS SHOULD
    BE OBSERVED DURING HANDLING AND USE TO REDUCE THE RISK OF ELECTRIC
    SHOCK.
    WARNING: CHOKING HAZARD - SMALL PARTS!


    Demnach also kein Spielzeug, sondern Sammlerobjekt?

  • Hallo!


    Muß hier nicht erstmal im Grundsatz, zwischen gewerblichen Handel sprich der juristischen Person und Privatnutzung unterschieden werden?
    Hier findet doch kein Wiederverkauf statt und du bist somit kein "Hersteller", der einer Kennzeichnungspflicht unterliegt. Oder ist es in deinem Falle gewerblich?


    Gruß Thomas

  • Für den Zöllner ist das egal ob privat oder gewerblich.
    Entweder CE oder ausdrücklich nur für über 14 Jahre...


    Das mit nur ab 14 Jahre ist imho heute ziemlich flächendeckend auf den Verpackungen aus USA. :gruebel:


    Auch die Amis haben da Regeln weshalb GM z.B. seit Jahren keine H0 PKW Modelle genehmigt.

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  • Habe dbzgl. vorhin eine Info vom hiesigen Zollamt:


    "Bei Kauf von Privat an Privat gilt, keine Kennzeichnungspflicht. Bei Kauf vom gewerblichen Händler, Bspl. USA oder Canada, muß gekennzeichnet werden. Also das CE Siegel".
    Da es kein Kinderspielzeug ist, also +14 age, ist es damit jlar definiert.


    Frage: Wie erkläre ich es dann bsplw. dem US Händler........?


    Gruß Thomas

  • Habe dbzgl. vorhin eine Info vom hiesigen Zollamt:


    "Bei Kauf von Privat an Privat gilt, keine Kennzeichnungspflicht.

    Hi Thomas ... wie erklär ich das meinem Zollamt, das dein Zollamt das korrekt erkannt hat ? 8| Wie schon weiter unten zum Besten gegeben, ist mein Zöllner da ziemlich in seiner Argumentations-Spur festgefahren ... wo kein Wille ist, ist auch kein Weg ! Ich hab da gestern versucht Ihm das aus allen Himmelsrichtungen klar zu machen. Endete immer damit das er der Meinung ist es ist KInderspielzeug und ich müsse das CE Zeichen nachweisen oder beweisen das KATO die Lok vor 2002 gebaut hat ... :kratz)


    Ja es ist ein Privat zu Privat kauf.

  • Hallo Mike,


    Ich bin gerade mal nach nebenan zum Zoll gegangen (sind nur 20 Meter). Die sind immer sehr nett da und bestätigen auch, was Ulrich geschrieben hat. Wiederverkauf ist kein Kriterium, da das ja - logisch - beim Import auch garnicht prüfbar ist.


    Das sind verschiedene Fragen:


    1. Greift die CE-Richtlinie überhaupt? Es ist für Mitarbeiter offenbar nicht immer einfach festzustellen, in welche Kategorie etwas fällt. Spielzeug ist bis 14 Jahre, Modellbahn ab 14 Jahre, das kommt also nicht in Betracht, wohl aber "electronic equipment", da es mit Niederspannung betrieben wird. Aus diesem Grund wird inzwischen die Mehrheit der Privatpakete auch wieder zurückgeschickt. (Es gibt auch noch andere Vorschriften bei Produkten, die mit Funk oder Bluetooth arbeiten etc.)


    2. Ist die Transaktion betroffen? Die Richtlinien zur Produktsicherheit wie eben CE greifen nicht bei Privatverkäufen, etwa über Ebay. Wenn aber der Verkäufer eine Firma (Hersteller oder gewerblicher Händler) ist, muß er vor dem Import für eine entsprechende Dokumentation sorgen. Dabei ist es tricky, dass z.B. auch bei Ebay zwischen gewerblich und privat unterschieden wird. Ein sogenannter power-seller ist nach den Anwendungsvorschriften des Zolls ein gewerblicher Händler, muß also die Kennzeichnung nach EU-Bestimmungen beibringen. Dies wird nach der Rechnung geprüft.


    3. Ein gewerblicher Importeur unterliegt nicht anderen Bestimmungen, wohl aber anderen Verfahren und kann offenbar eine Zertifizierung hier im Land noch vor dem In-Verkehr-Bringen besorgen. Das ist eine andere Abteilung beim Zoll und ein Thema für sich.


    4. Das Zeichen muß nicht unbedingt auf dem Modell angebracht sein. "The size of the CE mark must be at least 5 mm high. If the appearance or size of a product do not allow for the CE marking to be affixed on the product itself, the marking has to be affixed to its packaging or accompanying documents". Wichtig ist hier das Wort "accompanying".


    Die grundsätzliche Haltung ist: "Sie glauben nicht, was einem die Leute hier alles erzählen. Da wird irgendwas ausgewickelt und was weiß ich behauptet. Ohne die zugehörigen Papiere diskutieren wir garnicht darüber." Also: Auch ein Privatverkauf muß mit entsprechenden Papieren als solcher nachgewiesen werden.
    Ein Geschenk von privat an privat ist übrigens komplizierter. Da muß der Wert für die Berechnung der EUSt gesondert nachgewiesen werden.


    Das alles heißt natürlich nicht, dass mal ein Beamter ein Auge zudrückt, aber einen Anspruch darauf gibt es nun mal nicht.


    Grüsse, Peter


    Wie ich sehe, hat Thomas das inzwischen inhaltlich in wenigen Worten auch gepostet...

  • Hallo Peter,

    Die grundsätzliche Haltung ist:

    Daran zweifel ich nicht.


    Ich bekomme es nur nicht auf einen Nenner, das Grundsätzlich der vorgelegte Paypal Transaktions-Beleg nicht gesichtet wird, stattdessen wehement ein CE Kennzeichen gefordert wird, obwohl meiner Aussage das es sich um einen Privatkauf handelt. Darüber folgte eine Belehrung das ein CE Kennzeichen seit 2002 Pflicht sei und falls ich beweisen kann das KATO die besagte Lok VOR 2002 Hergestellt habe es auch ohne CE Kennzeichen geht. In dieser Ausführung ist mehrfach der Begriff KINDERSPIELZEUG gefallen und der Verweis auf die 2009/48/EG ...


    Da waren wir hier soweit das die 14+ Angabe damit die Einstufung als Kinderspielzeug aufhebt. Leider kommt die Lok nackt, ohne Jewel Case in Lufpolsterfolie, was einen möglichen Hinweis auf 14+ oder gar ein Herstelldatum zunächst vollkommen eliminiert.


    Ausser das ich nun KATO angeschrieben habe und darum gebeten habe man möchte mir auf offiziellem Weg eine Statement über das Herstelldatum geben um es dem Zoll zu belegen das die Lok von vor 2002 stammt kann ich nicht machen. Abwarten ob sich da vor Ablauf der Lagerfirst was tut, ansonsten ist es halt so das das Päckchen zurück geht. Verkäufer ist informiert und zeigt sich kulant was eine mögliche Rückerstattung angeht.


    Ich weis ich wiederhole mich mittlerweile mehrfach in diesem Thread.
    Ich war da vielleicht auch der irrwitzigen Annahme das evtl jemand aus jüngerer Zeit einen ähnlichen Vorgang hatte.


    Dumm gelaufen, shit happens und den freundlichen Beamten am falschen Tag erwischt !


    Edit: während ich das hier getippt habe kam vom freundlichen KATO support die Info das die besagte Lok im Dezember 1988 gebaut wurde. Ich versuch dann morgen nochmal mein Glück ! Also lange vor CE und 2009/48/EG

  • Ich habe noch einmal im Internet gestöbert. Die EU hat den sogenannten Blue Guide zu diesem Thema herausgebracht: http://ec.europa.eu/DocsRoom/d…lations/de/renditions/pdf (Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“))


    Ab Seite 18 wird unter 2.1 das Inverkehrbringen behandelt. In einer älteren Fassung, die nicht mehr verlinkt ist, hieß es dazu:


    Ein Produkt wird auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht,
    wenn es erstmalig bereitgestellt wird. Unter Bereitstellung ist die
    Überlassung eines Produkts nach der Herstellung mit dem Ziel des
    Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt zu verstehen
    (30) [Anmerkung: Fußnote 30 lautet im Wortlaut: Daher geltenImporte für
    den Eigenbedarf von dem Augenblick an, da sie in der Gemeinschaft
    ankommen, ebenfalls als in den Verkehr gebracht...].


    Hier habe ich noch eine Verkaufsauktion des Zoll Leipzig von 24.01.2017 gefunden: http://www.zoll-auktion.de/auktion/auktion.php?id=497612
    Interessant ist der letzte Satz: Da es sich um Modelle handelt, ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.


    Die einen stufen Modellbahn als funktionales Spielzeug ein, die anderen als Modelle.
    Gruß, Volker

  • Habe letztens erst bei einem Händler in der Bucht gekauft.
    Einfuhrabgaben recht unsportlich gleich mit bezahlt.
    So kommt das denke nicht zum Zoll, keiner macht's auf, keiner will was wissen.......Die Post hat's gebracht. Alles schick.
    Ist nur der Aufkleber an den Schachteln dran "ab 14 Jahre".


    Grüße Axel

  • Habe letztens erst bei einem Händler in der Bucht gekauft.
    Einfuhrabgaben recht unsportlich gleich mit bezahlt.
    So kommt das denke nicht zum Zoll, keiner macht's auf, keiner will was wissen.......Die Post hat's gebracht. Alles schick.
    Ist nur der Aufkleber an den Schachteln dran "ab 14 Jahre".


    Grüße Axel

    Da dürfte auf dem Begleitschreiben von PB die Zeile "INCOTERMS : DDP" auftauchen : DDP steht für "Delivered Duty Paid", zu deutsch "verzollt Geliefert" also alles tutti


    Volker : der Link zur Zollauktion ist genial ! Das Ding hab ich morgen ausgedruckt im Gepäck !


  • Kurios das ist ! Naja war 15 Minuten vor Dienstschluß :cursing: und der Herr outete sich als Märklin-Bahner. 8|


    Auch wenn es dir jetzt nicht hilft. Dieser Herr weiß wenigstens das Märklin Spielzeug ist. Viele seiner Kollegen (Märklinbahner) sind da anderer Meinung :boring:
    Drücke dir die Daumen das er Morgen die Info von Kato akzeptiert.
    Ich hoffe du hast die auf Papier (FAX) vorliegen. Mail erkennt der Herr vermutlich nicht an.

    Gruß
    Jürgen
    US-Modellbahner seit 1975 in (N). Wechsel zu H0 und DCC 1998
    Vorbild war die Penn Central und Ihre Vorgänger (PRR,NYC,NH) in H0
    Jetzt Nebenbahn/Privatbahn und DB ex Heimatort ca. 1950 - 1960

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