Modellbahnloks, CE-Kennzeichnung erforderlich?

  • Hat sich im Lauf des Jahres 2017 irgend etwas neues ergeben?


    Ich habe in 2017 zwei Loks aus den USA erhalten. Die Rechnung war außen am Paket, so dass es ungeöffnet von der Post ausgeliefert wurde.


    Ich habe aber in einem Spur N Forum gelesen, dass im November 2017 eine Lokomotive vom Zoll zurückbehalten und dann zurückgeschickt wurde. Begründung: Als elektrisches Betriebsmittel müsste die Lok das CE Zertifikat haben.


    Die EU Elektrische Betriebsmittel Richtlinie, auch Niederspannungsrichtlinie genannt, beginnt bei Wechselstrom bei 50 V und Gleichstrom bei 70 V?????


    Zur Spielzeug-Richtlinie 2009 gibt es eine 186 seitige Anleitung der EU: ec.europa.eu/DocsRoom/documents/16184/attachments/1/translations/de/renditions/native


    Im Anhang I ist definiert, was kein Spielzeug ist. Laut Anleitung S. 87 gehört dazu: 10.1.2.1. Original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle: Dies können beispielsweise Autos, Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnzüge, historische Gebäude sein.
    Leider fehlt der Begriff elektrische Eisenbahnzüge.Vielleicht hat jemand etwas neues gehört.
    Gruß, Volker

  • Servus,


    habe 2017 2 x GE U28C ( Arnold ) über ebay in USA ersteigert , Paypal bezahlt und über die Post erhalten. Postbotin hat dann die 19% kassiert. Grünes Zollbapperl war drauf !! Ohne Sendungsverfolgung.

  • Moin Kollegen,
    Laut Hauptzollamt Lübeck, ist eine CE-Kennzeichnung von Modellbahnartikeln nur dann erforderlich, wenn diese Artikel für den Verkauf innerhalb der EU bestimmt sind. Wenn du dem Zollamt glaubhaft darlegen kannst, diese Artikel innerhalb der folgenden zehn Jahre, nicht an irgendjemanden weiter veräußern zu wollen, dann sollte nach der Entrichtung der Einfuhrsteuern und Zollgebühren, einer Einfuhr ohne CE-Kennzeichnung nichts im Wege stehen. Wichtig dabei ist aber, daß das Warenursprungsland zu Mindestens in der Zollinhaltserklärung oder dem Lieferschein oder auf der Rechnung (Invoice) vermerkt ist, z.B. Produced in USA oder Made in USA oder Made in China and Sold in USA for Export to Germany.


    Wie und was in der Zollinhaltserklärung drin steht, mußt du als Importeur für den Eigenbedarf selber mit dem Verkäufer im Nicht EU Ausland abklären.
    Wichtig bei allen Paketsendungen ist das grüne, internationale Zoll Label CN22 was zusätzlich zur Zollinhaltserklärung, die außen am Paket in einer Klarsichthülle angeklebt sein muß.


    Sind diese Bedingungen alle erfüllt, gibts beim Zoll meistens keine Probleme.


    Laß dir die Artikel per DHL schicken oder mit der US Post USPS,deren deutscher Ableger GLS ist, dann gibt es eine vereinfachte Zollabwicklung über die Versandunternehmen.


    Ich Stütze mich hierbei auf eigene, langjährige Erfahrung durch Eigenimporte. :welc:

    Schönen Gruß,


    Ingo

    Take a ride on the G.W.&.A.R.R.
    8o
    US Südstaat Georgia 1928
    Atlanta - Peachtree City - Duckburg
    DC/DCC - H0/H0n3/H0n30

  • Laut Hauptzollamt Lübeck, ist eine CE-Kennzeichnung von Modellbahnartikeln nur dann erforderlich, wenn diese Artikel für den Verkauf innerhalb der EU bestimmt sind. Wenn du dem Zollamt glaubhaft darlegen kannst, diese Artikel innerhalb der folgenden zehn Jahre, nicht an irgendjemanden weiter veräußern zu wollen, dann sollte nach der Entrichtung der Einfuhrsteuern und Zollgebühren, einer Einfuhr ohne CE-Kennzeichnung nichts im Wege stehen. Wichtig dabei ist aber, daß das Warenursprungsland zu Mindestens in der Zollinhaltserklärung oder dem Lieferschein oder auf der Rechnung (Invoice) vermerkt ist, z.B. Produced in USA oder Made in USA oder Made in China and Sold in USA for Export to Germany.

    Das ist eine eigentümliche Rechtsauffassung, die ich nicht unkommentiert lassen möchte. Grundsätzlich gelten hier verschiedene Verordnungen.


    Zuerst einmal: Was ist ein Modellbahnartikel? Siehe dazu auch ausführlich in Abgrenzung die EU-Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG, die ein CE-Kennzeichen erwähnt und verlangt:
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32009L0048&from=DE
    Danach ist zur Abgrenzung nicht der Gegenstand in seiner alltäglichen Betrachtung ausschlaggebend, sondern die Herstellererklärung in Form eines Aufdrucks auf der Schachtel o.ä., die besagt, dass es KEIN Spielzeug ist und nur für Personen ab 14 Jahre. Also muß eigentlich korrekt eine Lok ohne Packung mit entsprechendem Aufkleber oder Text auf der Betriebsanleitung zurückgewiesen werden. (Was nicht heißt, dass ein Zollbeamter nicht auch mal ein Auge zudrückt...)


    Dementsprechend hat Noch offenbar, wie schon erwähnt, mit dem Hinweis auf Nutzer über 14 Jahre die CE-Kennzeichnung aufgegeben.


    Zum zweiten, das ist etwas komplizierter, kommt die Unterscheidung "Verkauf an privat oder gewerblich" so meines Wissens nicht zum Tragen.
    Entscheiden ist das "In den Verkehr bringen", das als Begriff auch in der o.g. Richtlinie erscheint und was durch Herstellung in Deutschland oder eben Import geschehen kann, wobei es gleichgültig ist, ob der Importeur dies gewerblich oder privat tut (denn dann wäre irgendwelchen Tricks zur Umgehung der Verordnungen ja Tür und Tor geöffnet). Dementsprechend verstehe ich die "glaubhafte Darlegung", einen Artikel nicht in einer Zeitspanne X weiterzuveräußern, auch eher als Scherz, denn das kann ja niemand prüfen (So interpretiert auch der Zoll hier bei uns gegenüber die Aussage).


    Was die erwähnten Zollgebühren angeht (Siehe dazu auch, insbesondere für Freigrenzen http://www.zoll.de/DE/Privatpe…oll-und-steuern_node.html) Entscheidend ist für uns letztendlich die Zolltarifnummer 95030030000 für "Eisenbahnen, elektrisch, einschl. Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen." Diese Zolltarifnummer ist zur Zeit für Importe aus den USA zollgebührenfrei.
    Das bedeutet nicht, dass nicht aber einer gewissen Höhe des Zollwerts nicht trotzdem eine formelle Zollerklärung abgegeben werden muß, die über den bekannten grünen Aufkleber hinausgeht. Anmerkung: Im Rahmen der Freibeträge, die sich bekanntermaßen bei persönlicher Mitnahme oder Postverzollung ändern, und nur innerhalb dieser Freibeträge, kommt imhO der Privatkauf als Begriff zum Tragen.


    All das hat selbstverständlich nichts mit der konkreten, organisatorischen Zollabwicklung über Spediteure oder Empfänger selbst bei der jeweiligen Postverzollstelle zu tun.


    Grüsse, Peter

  • Im Anhang I der verlinkten Richtlinie sind Artikel zusammen gestellt, die nicht unter die Spielzeug-Richtlinie fallen. Unter 2 a) heißt es dort: original und maßstabsgetreue Kleinmodelle


    Ich hatte schon im Post 61 folgendes geschrieben: "Zur Spielzeug-Richtlinie 2009 gibt es eine 186 seitige Anleitung der EU:
    http://www.ec.europa.eu/DocsRo…ions/de/renditions/native


    Im Anhang I ist definiert, was kein Spielzeug ist. Laut Anleitung S. 87 gehört dazu: 10.1.2.1. Original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle: Dies können beispielsweise Autos, Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnzüge, historische Gebäude sein."


    Wenn ich das richtig verstehe, würden Waggons und Gebäude unabhängig von Aufdrucken nicht unter die Spielzeug-Richtlinie fallen. Das Wort elektrisch taucht nicht auf.


    Fallen dann elektrisch betriebene Modellbahnlokomotiven auch unter Eisenbahnzüge? Wenn nicht genügt der Aufdruck "Kein Spielzeug, ab 14 Jahre" oder greift eine andere Richtlinie? Wie schon geschrieben, ist einem Zollamt die Richtlinie für elektrische Betriebsmittel als Grund für die Zurückweisung angegeben worden.


    Die US-Loks tragen nur den Hinweis "recommended" ab 14 Jahren.


    Was Aussagen vonZollämtern betrifft, gelten sie nur für das bereffende Amt. Hier herrscht Kleinststaaterei. Ich habe von der Oberfinanzdirektion West gehört, dass alle zugehörigen Zollämter das unterschiedlich auslegen. Die Einspruchsinstanzen würden auch unterschiedlich entscheiden.


    Ich habe viel gesucht, aber nicht sicher klären können, ob EMV- und RoHS-Richline auf Modellbahnloks anwendbar sind
    Gruß, Volker

  • Warum macht der Zoll eigentlich keinen Aufriss wenn ich mir ein Notebook aus USA schicken lasse.
    Verzollt und fertig.
    Hat noch nie jemand nach irgendeinem EMV oder RoHS Zertifikat gefragt. :gruebel:


    Ehrlich angemeldet. Originalrechnung vorgelegt, EUst und auch a mal bisserl Zoll.
    Fertig.


    Wollten einmal sehen was an Software drauf war...

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    Bigboy4015 - Ulrich Wolf - Cajon Pass / Nebraska / Wyoming - DB / SBB / ÖBB - DVB Straßenbahn Dresden - H0

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  • Hat noch nie jemand nach irgendeinem EMV oder RoHS Zertifikat gefragt.

    Die Einhaltung der zugehörigen Richtlinien ist Voraussetzung für das CE-Zertifikat. Deren Einhaltung wird also mit dem CE-Zeichen bestätigt.


    Ich habe mal mein Notebook angeschaut. Es hat das FC-Label für die Einhaltung amerikanischer Richtlinien und das CE-Zeichen.


    Sollte EMV- und RoHS-Prüfung für Modellbahnloks erforderlich sein, könnte auch das CE-Zertifikat erforderlich sein.
    Gruß, Volker


  • Was Aussagen vonZollämtern betrifft, gelten sie nur für das bereffende Amt. Hier herrscht Kleinststaaterei.


    :D



    Die Einspruchsinstanzen würden auch unterschiedlich entscheiden.


    Wo erhebt man denn Einspruch, wenn man das Paket gezeigt bekommt und der zuständige Zöllner sagt: Das schicken wir zurück. Da fehlt das CE-Logo?


    Und wie verhindert man die sofortige Rücksendung des Paketes, wenn man Einspruch erhebt?


    Hat man überhaupt eine Chance? Ich denke an falschen Corps-Geist im Falle eines Einspruchs.

  • Wo erhebt man denn Einspruch, wenn man das Paket gezeigt bekommt und der zuständige Zöllner sagt: Das schicken wir zurück. Da fehlt das CE-Logo?

    In Nordrhein-Westfalen sind das die jeweiligen Marktaufsichtsbehörden, die Bezirksregierungen. In einem anderen Bundesland musst Du mal nach Marktaufsichtsbehörde googlen.


    Einen Versuch ist es immer wert, da die Marktaufsichtsbehörde nur kuze Zeit zur Beurteilung hat. Ich meine, es wären drei Tage, bin aber nicht sicher. Schaffen die es in der Zeit nicht, ist die Einfuhr automatisch geregelt. Ob es eine Berufungsinstanz gibt, weiß ich nicht.
    Gruß, Volker

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