Probleme mit Reklamation bei Noch / Athearn

  • Hallo zusammen. Ich habe ein Problem mit einer Reklamation bei Noch in Wangen wegen einer Athearn Lokomotive.

    Ich habe vor gut 2 Jahren bei RD-HOBBY 2 Lokomotiven Athearn FP45 Santa Fe in N analog vorbestellt. Die Loks wurden letzte Woche endlich geliefert. Bei der ersten Fahrt dann die Ernüchterung. Nur eine der beiden Loks funktioniert die 2 machte keinen Muks. Habe daraufhin bei RD-HOBBY reklamiert und wurde dann gebeten bei Noch in Wangen zu reklamieren da diese der Generalimporteur für Athearn sind. Mir wurde auch eine E-Mailadresse einer Kontaktperson beo Noch genannt.

    Habe nun schon mehrfach an Noch geschrieben aber keine Antwort erhalten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Infos für mich was ich noch tun kann? Bin schon sehr verärgert dass die 2. Lok nicht funktioniert.


    Viele Grüße

    Oliver

  • Echt jetzt?

    RD sagt bei Noch reklamieren?

    Ich dachte bislang immer bei Fehlerhafter gelieferter Ware ist der Händler der Ansprechpartner.

    Gruß
    Jürgen
    US-Modellbahner seit 1975 in (N). Wechsel zu H0 und DCC 1998
    Vorbild war die Penn Central und Ihre Vorgänger (PRR,NYC,NH) in H0
    Jetzt Nebenbahn/Privatbahn und DB ex Heimatort ca. 1950 - 1960

  • Ich schließe mich chessyger an. Dein Vertragspartner, im Sinne Verkäufer-Käufer, ist definitiv RD. Wie er mit einer berechtigten Reklamation umgeht, ist so nicht korrekt. RD steht mit dir im Vertrag, also Kaufvertrag. Damit hast du deine Ansprüche an den Verkäufer geltend zu machen.

  • Ich stimme zu, RD ist Dein Vertragspartner. Wie RD das mit Noch klärt,damit hast Du nichts zu tun.


    Vergiss nicht, Du hast nur 14 Tage Widerrufsrecht. Ich würde sie sicherheitshalber zurückgeben, damit nicht die 14 Tage ablaufen, bevor Du Dich mit Händler oder Importeur einigen konntest.

    Gruß, Volker

  • Danke für eure Infos. Hab mich jetzt nochmal nachrangig RD gewendet. Möchte eigentlich ungern vom Rückgaberecht Gebrauch machen da ich sonst beide Loks zurückgeben müsste. Eine allein bringt mir vor meinem 12 Wagen Zug nix und auf dem Gebrauchtmarkt gibt es auch keine weitere FP45.

    Ich warte jetzt mal was als Antwort von RD kommt

  • Warum windet sich eigentlich RD so um den Brei? Das dürfte doch nicht seine erste Reklamation sein.


    Das scheint ein generelles Problem bei deutschen Händlern zu sein. Hatte dieses Jahr einen Wagen bei AAT bestellt, der kam mit diversen Abbrüchen. Reklamiert. Auch der nächste hatte diverse, wenn auch weniger, Schadstellen. AAT wieder kontaktiert, die drückten dann auf die Tränendrüse von wegen sie hätten den zweiten schon extra wegen mir per Fedex bestellt bla bla bla. Ich hab dann angeboten ihn selber zu reparieren weil ich einfach keine Lust auf weitere Diskussionen hatte und den Wagen unbedingt wollte, aber Kundenservice geht anders...

    Micha



    Americas Resourceful Railroad
    ________________________________________________


  • Was ich daran so schwierig finde (und ich hab bisher noch keine Reklamationen abwickeln müssen, kann daher nur nach der Beschreibung hier gehen):


    Eigentlich bestellt man doch gerade bei einem deutschen Händler, um bei Problemen einen "lokalen" Ansprechpartner zu haben, oder? Zumindest scheint mir das eins von zwei-drei wesentlichen Argumenten dafür zu sein...


    MfG, Heiko

  • Da hat Rapido und ScaleTrains einen anderen Service. Obwohl Tausende km entfernt, bekam ich innerhalb von 14(!) Tagen kostenlosen Ersatz, obwohl ich sogar im Vorfeld anbot, die Frachtkosten zu bezahlen. Geht auch so!

  • Das ursprungs geschilderte Vorgehen ist, angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, schon befremdlich. Ich bin mittlerweile über 30 Jahre selbständig und da können mal ungewollt Fehler passieren. Aber so geht man nicht mit den Kunden um.

  • Das ist inzwischen Usus, nicht nur im Modellbahnbereich.

    Aus dem Berufsalltag erlebe ich das mittlerweile andauernd, das Händler bei Reklamationen zuerst mal auf den Hersteller/Importeur verweisen.

    Grundsätzlich ist das auch ok, wenn der Kunde das akzeptiert. Verpflichtet ist der Händler aber allemal, wenn der Kunde darauf besteht.

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