Moin,
ich sehe da jetzt keine Probleme mit PP für ihn....
Frage 1: WO ist er steuerpflichtig? Wenn nicht in Deutschland, Haken dran. Gilt nur für in der EU steuerpflichtige Personen (mit Steuernummer). Ist ja auch noch gar nicht klar, ob Zahlungen unter PpfF darunter fallen. Das Grundgeschäft ist ja meines Erachtens nicht für den Zahlungsdienstleister erkennbar bzw. gespeichert.
Frage 2: Selbst wenn er in der Summe über die EUR 2.000 Grenze herüber kommt, die Steuerpflicht bezieht sich ja nur auch Gewinne. Welche Gewinne hat er? Im Zweifel ist es nur ein durchlaufender Posten.
Das ist alles wieder nur ... Panikmache.
Alternativen... gibt es kaum. Scheckzahlungen sind extrem teuer, Zahlungen per SWIFT oder Auslandszahlungsauftrag genauso. Und die werden auch gespeichert, aber nicht zwingend gemeldet, Banken sind ja auch Zahlungsdienstleister.