Ditchlights bei BN Switcher

  • Ganz klar: NEIN!


    Ditchlights sind überhaupt erst seit 1997 in den USA vorgeschrieben und wurden zuerst nur an Streckenloks angebaut die Strecken mit Bahnübergängen befuhren.


    Die von dir aufgeführten SW1 waren zu dem Zeitpunkt schon ausser Dienst gestellt.

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  • Glaube ich mal nicht - zum 1.1.93 war keine SW8 mehr gelistet und nur noch eine einzige SW9-und die ditch lights wurden ja wohl erst Anfang der 90er Pflicht für Streckenloks in den USA...

    beavisJörgen beavis

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  • Habe es eben korrigiert.


    Die FRA hat zum 1.1.1997, nicht 1993, Ditchlights vorgeschrieben.

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  • Recht herzlichen Dank


    Franz


    Fotos vom Switcher inkl. Beacon aber ohne Ditchlights werde ich sicher beim ZFE Forum einstellen (es handelt sich um eine Spur Z Lok). Wenn ich es schaffe auch hier.

  • @Ulrich,das mit dem 1993 war auch auf den Stand vom BN-Roster bezogen - das genaue Datum der Einführung von ditch lights als "Muss" kannte ich bis dato nicht-deshalb danke für die Info... :yaya:
    Franz : ´ne SW in Z ?! - auweia...klingt extrem interessant,bin mal auf die Fotos gespannt.

    beavisJörgen beavis

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    Einmal editiert, zuletzt von Der Kutscher ()

  • Zu den BN-Switchern weiss ich nix, aber die Vorschrift der ditch lights gilt nur fuer den Fall, dass ueber oeffentliche Bahnuebergaenge mit mehr als 20 mph gefahren wird. Loks im Verschiebedienst die nie das Betriebsgelaende verlassen betrifft das also nicht unbedingt. Shortlines mit Class V oder schlimmerem Oberbau koennen sich das auch schenken. ;)

  • Sagen wir es so:


    Was heute neu kommt, ob Green Goat oder SD70ACe hat Ditch Lights.


    Streckenloks ohne dürfte es eigentlich nicht mehr geben, Rangierloks, jooooo könnte schon sein das es da die eine oder andere gibt die keine hat, z.B. als Werkslok oder so.

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  • Selbst neuere Aufnahmen, zeigen viele Switcher der großen Bahnen immer noch ohne Ditchlights, aktuell habe ich unter BNSF bei railpictures keine SW mit Ditchlights gefunden.
    Der klassische Switcher ist bei den großen Bahnen seit fast 20 Jahren auf dem Rückzug und wird durch ältere aber stärkere GP's und SD's ersetzt.


    Lediglich Branchlines welche SW als Streckenloks haben rüsteten diese mit Ditchlights aus.

  • Salue,


    Zitat

    Lediglich Branchlines welche SW als Streckenloks haben rüsteten diese mit Ditchlights aus.



    ist das so ?



    Hier ein SW1500 der UP:





    Interesant ist, dass die BNSF tatsächlich, wie Markus schrieb, auf Railpicture.net keine SW mit Dirchlights hat - kaum Vorstellbar bei den Amis mit ihren Schadensersatzsuperklagemöglichkeiten...

  • Wenn man dann weiterschaut bei railpictures.net, weiß man auch warum die UP einigen Loks Ditchlights verpasst hat ... übrigens eine ehemalige SP SW1500.




    Die Schadensersatzsuperanklagen sind - ja sie hat es vereinzelt gegeben - scheinbar ein weit verbreitetes deutsches Märchen über den angeblichen Alltag in den USA.
    Wer an einem Bahnübergang gegen einen mit maximal 20mph fahrenden Zug fährt hat auch in den USA schlechte Karten beim Richter (es sei er ist voreingenommener Bahnhasser).

  • Salue,


    Zitat

    Wer an einem Bahnübergang gegen einen mit maximal 20mph fahrenden Zug fährt hat auch in den USA schlechte Karten beim Richter (es sei er ist voreingenommener Bahnhasser).


    Das mag sein, allerdings:


    Auf See und und vor Gericht - ist man in Gottes Hand...


    mich würden Urteile dazu interessieren, da die Rechtsauffassung bei unseren Vorzeigebrüdern /-schwestern ja durchaus anders ist...

  • Die Strassenverkehrsvorschriften sind auch in den USA eindeutig. Da wird es keinen großen Spielraum geben wie bei uns, auch wenn diverse KFZ-Lenker gern mit den üblichen Ausreden versuchen die Schuld auf die Bahn zu schieben.

  • Jeder Doof versucht dort allerdings, seine eigene Bloedheit mittels Klage in einen klingenden Vorteil umzumuenzen - nur allzu oft gefoerdert durch extrem aggresive Anwaelte, die Geschaefte wittern.


    Nicht umsonst sind alle Gesellschaften mittlerweile dazu uebergegangen, neben Event Recordern auch Kameras in den Loks zu installieren, die per Blick nach vorne festhalten ob die Schranken taten, das Horn/die Glocke betaetigt wurden, und evtl. vor dem Einschlag eine Notbremsung eingeleitet wurde. Der finanzielle Aufwand ist beachtlich, aber der Nutzen offenbar noch beachtlicher.

  • Keine Ahnung. Die Frage der Strafe stellt sich mir nicht. Strafe ist immer noch besser als die Alternative: platt wie ne Briefmarke zwischen Bahnraeumer und den Resten Deines Autos...

  • Zitat

    Original von bnsfan
    Moin,


    Mit was muss man eigendlich in Deutschland (Europa) als Strafe rechnen? :hmm:


    Soweit ich mitbekommen habe, bekommt der Unfallverursacher - sofern er überlebt - eine Anzeige von der Bahn wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Wie weit dem stattgegeben wird entscheiden Richter und dann werden diverse Rechnungen der Rettungs- und Aufräumorganisationen ins Haus flattern.


    Ich gehe mal davon aus, daß eine umfahrene geschlossene Schranke Deinen finanziellen Ruin bedeutet, in Deutschland und den USA!

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