Mal wieder : Zoll

  • Ist hier jemand in den Vorschriften des Zolls so bewandert,daß er mir sagen kann,wo geschrieben steht,daß auf mündlichen Antrag die Versandkosten aus der EuSt-Berechnung ausgeklammert werden können ? ?(
    Danke ! :yaya:

    beavisJörgen beavis

    "DUMMHEIT HAT EINE FARBE."

    Wer Frieden will , liefert Diplomaten - keine Waffen !

  • Meines Wissens sollte es eigentlich so sein, dass bei Sendungen ohne "komerziellen Erwägungen" (Weiterverkauf o.ä.) das Porto generell nicht dazu zu rechnen ist. Ein mündlicher Antrag sollte demnach also nicht nötig sein, so verstehe ich zumindest folgenden Text:


    Zitat

    Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.


    QUELLE: http://www.zoll.de/c0_reise_un…benfestsetzung/index.html dritter Absatz von unten.



    Ich geh mal davon aus, dass du keine komerziellen Erwägungen hegst, falls doch sind die Portokosten wohl in jedem Fall zum Zollwert hinzuzurechnen (siehe gleiche Quelle, nächster Absatz).

  • Hallo ,
    genau das ist die zutreffende Bestimmung. Diese gilt allerdings nur bei Selbstabholung/Selbstverzollung ! Falls die Post o.ä. die Ware zustellt ist diese Bestimmung nicht mehr zutreffend. So die vereinfachte Antwort/Rechtsbelehrung ( nach einem Einspruch meinerseits bei der Zollverwaltung)
    Gruß
    RS1325

  • Aber bei Selbstabholung gilt auch eine Mwst, weil zwischen Eingangszollamt und Ausgabezollamt eine Mwstpflichtige Tätigkeit ( Transport) anfällt. Wer das sparen will müßte z.B. in Frankfurt/M Flughafen selbst erscheinen. So die Auskunft an mich Uwe

  • Zitat

    Original von Spectator
    Aber bei Selbstabholung gilt auch eine Mwst, weil zwischen Eingangszollamt und Ausgabezollamt eine Mwstpflichtige Tätigkeit ( Transport) anfällt. Wer das sparen will müßte z.B. in Frankfurt/M Flughafen selbst erscheinen. So die Auskunft an mich Uwe



    Wobei zwischen FFM und Verzollungsstelle lediglich 6,90 Euro anfallen sollten (mal einfaches Paket gerechnet). Da bleibt die Frage, ob der Ãœbersee-Portoanteil dann wohl rauszurechenen ist.


    Alles in allem bleibt die ganze Geschichte beim Zoll wohl immer eine Ermessenssache. Ich habe erst kürzlich auch so an die 60 Dollar wieder mit verzollen lassen müssen (ich weiß, Einfuhrumsatzsteuer) und da hat keiner der lieben Beamten auch nur einen Moment gezögert, mir das volle Geld abzuknöpfen.
    Werde jedenfalls beim nächsten mal einen Ausdruck dieser Quelle vorlegen. Mal sehen, was dann passiert. Und im Ãœbrigen muss ich nun wegen jedem Kram dort antanzen, den Aufklebern einschließlich beigefügter Rechnung außen in den Folientaschen glauben die auch nicht mehr. Bitte bringen Sie Kredtkartenabrechnungen bzw. PayPal-Zahlungsnachweise bei. Also hier in Dresden nun leider die Regel. Oder nur bei mir?


    Grüße
    Bernd S. - member of AMREG.de


    [size=10]Der Name ist Programm: 1900 - und das in H0!
    [font='Verdana, Helvetica, sans-serif']We always learn far more from our own mistakes, than we will ever learn from another's advice.

  • Zitat

    Original von Spectator...Wer das sparen will müßte z.B. in Frankfurt/M Flughafen selbst erscheinen...


    Das geht nicht, Das Zollamt Fracht Frankfurt-Flughafen ist im Postverkehr nicht für Selbstverzoller.
    Wäre für mich wie ein 6er im Lotto, so oft wie ich am Flughafen bin.

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    Bigboy4015 - Ulrich Wolf - Cajon Pass / Nebraska / Wyoming - DB / SBB / ÖBB - DVB Straßenbahn Dresden - H0

    The situation is hopeless but not serious !

  • Scheint wohl wirklich etwas willkürlich gehandhabt zu werden. Ich hab schon öfters mal was vom lokalen Zollamt geholt (was davor natürlich auch in FFM beim Zoll war) und musste noch nie Porto (auch nicht anteilig) mitversteuern. Die Beamten haben auch nie etwas in dieser Richtung erwähnt... :hmm:



    EDIT:
    Hab mich gerade noch mal etwas durchs Internet gewühlt: Auf Porto gibt es anscheinend keine MwSt. also ist denke ich eine Besteuerung des innerdeutschen Portos von FFM zum lokalen Zollamt unwahrscheinlich.


    EDIT 2:
    Hab mal schnell aus Verzollen Versteuern gemacht.... denn ich meine die EUSt., verzollen musste ich sowieso noch nie was, immer nur EUSt. zahlen. ;)

  • Zitat

    Original von benni
    Scheint wohl wirklich etwas willkürlich gehandhabt zu werden. Ich hab schon öfters mal was vom lokalen Zollamt geholt (was davor natürlich auch in FFM beim Zoll war) und musste noch nie Porto (auch nicht anteilig) mitverzollen. Die Beamten haben auch nie etwas in dieser Richtung erwähnt... :hmm:


    Das wurde gerade Heute bei mir gemacht, allerdings nicht Verzollt. Als "Maßstabsgetreu verkleinerte Modelle" eingeordnet. Nur die EUsteuer war zu zahlen, aber auf die Gesamtsumme.

    Gruß
    Jürgen
    US-Modellbahner seit 1975 in (N). Wechsel zu H0 und DCC 1998
    Vorbild war die Penn Central und Ihre Vorgänger (PRR,NYC,NH) in H0
    Jetzt Nebenbahn/Privatbahn und DB ex Heimatort ca. 1950 - 1960

  • Zitat

    Original von 1900
    Und im Ãœbrigen muss ich nun wegen jedem Kram dort antanzen, den Aufklebern einschließlich beigefügter Rechnung außen in den Folientaschen glauben die auch nicht mehr. Bitte bringen Sie Kredtkartenabrechnungen bzw. PayPal-Zahlungsnachweise bei. Also hier in Dresden nun leider die Regel. Oder nur bei mir?[/FONT]


    So ergeht es mir auch! Letzte lieferung war alles bestens, und trotzdem wollten sie dass cih vorbeikomme zur selbstverzollung ... keiner glaubt mehr den angaben in der Customs declaration! Nein, ich musste beweisen wieviel ich gezahlt hatte und die gesamtsumme (incl. versand) wurde als bemessungsgrundlage für die dann 33Euro Einfuhrsteuer.


    Das werde ich auch ausdrucken und dann beim nächsten mal wenigstens die spritkosten zu sparen :P

  • Zitat

    Original von RS1325
    Hallo ,
    genau das ist die zutreffende Bestimmung. Diese gilt allerdings nur bei Selbstabholung/Selbstverzollung ! Falls die Post o.ä. die Ware zustellt ist diese Bestimmung nicht mehr zutreffend. So die vereinfachte Antwort/Rechtsbelehrung ( nach einem Einspruch meinerseits bei der Zollverwaltung)
    Gruß
    RS1325


    Wo steht das? :D Frag mal. Entweder die zeigen dir den entsprechenden § oder sie könnens vergessen. :idea:


    Zitat

    Nein, ich musste beweisen wieviel ich gezahlt hatte und die gesamtsumme (incl. versand) wurde als bemessungsgrundlage für die dann 33Euro Einfuhrsteuer.


    Seit wann muss ich was beweisen? So viel ich weis, gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Zu Deutsch, die müssen beweisen dass du mehr bezahlt hast. Und wenn sie das nicht können?
    Natürlich können die dich salopp ausgedrückt erpressen. Wenn sie nicht mitmachen lassen wir das zurückgehen. X(:P
    Aber ein bisschen Poker spielen ist ja nicht verboten (Dienstaufsichtsbeschwerde usw.).


    Kurt

  • Zitat

    Original von wb
    Seit wann muss ich was beweisen? So viel ich weis, gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Zu Deutsch, die müssen beweisen dass du mehr bezahlt hast. Und wenn sie das nicht können?
    Natürlich können die dich salopp ausgedrückt erpressen. Wenn sie nicht mitmachen lassen wir das zurückgehen. X(:P
    Aber ein bisschen Poker spielen ist ja nicht verboten (Dienstaufsichtsbeschwerde usw.).


    Kurt


    Heißt das, daß es keine rechtliche Grundlage für deren Verlangen nach Rechnungen gibt? Heißt das also, daß die eine Sendung auch, wenn keine Rechnung beiliegt, gar nicht einbehalten/ zurücksenden dürfen - und wir damit hemmungslos alles mögliche auf das Paket schreiben lassen können? Wundern würde mich das schon.

  • Zitat

    Original von VAPEURCHAPELON


    Heißt das, daß es keine rechtliche Grundlage für deren Verlangen nach Rechnungen gibt? Heißt das also, daß die eine Sendung auch, wenn keine Rechnung beiliegt, gar nicht einbehalten/ zurücksenden dürfen - und wir damit hemmungslos alles mögliche auf das Paket schreiben lassen können? Wundern würde mich das schon.


    Das könnte schon sein, aber bei mir z.B. ist es nur ein kleines Zollamt. 2 Beamte. Das heiß wenn ich da wegen der 3 - 4 Euro die bei der EUSteuer auf die Porto und Verpackung kommen einen Aufstand machen würde, dann wurde ich in nächster Zeit wohl nicht mehr großzügig behandelt. Bei ner Sendung mit DCC-Zubehör und Digitalsteuerung fragte er ob er das zu Modellbahnzubehör (Stand auf der Rechnung) oder Computerzubehör rechnen soll. Computer würden niedriger besteuert. Ich meinte dann nehmen wir Computer. Soll ich das alles wegen 3 - 4 Euro die den Anteil des Portos ausmachen abschreiben und mir mit den Jungs verscherzen?

    Gruß
    Jürgen
    US-Modellbahner seit 1975 in (N). Wechsel zu H0 und DCC 1998
    Vorbild war die Penn Central und Ihre Vorgänger (PRR,NYC,NH) in H0
    Jetzt Nebenbahn/Privatbahn und DB ex Heimatort ca. 1950 - 1960

  • Zitat

    Heißt das, daß es keine rechtliche Grundlage für deren Verlangen nach Rechnungen gibt? Heißt das also, daß die eine Sendung auch, wenn keine Rechnung beiliegt, gar nicht einbehalten/ zurücksenden dürfen - und wir damit hemmungslos alles mögliche auf das Paket schreiben lassen können? Wundern würde mich das schon.


    Naja, der Staat braucht Geld. Also erlaubt er sich alles was Geld bringt. Ob das vor Gericht bestand hat? Müsste man ausprobieren. Aber das kostet Geld. Und zwar nicht wenig, weils dann immer bis zur letzten Instanz geht. Lohnt sich bei uns also meist nicht.
    Aber es ist (jetzt) noch nicht verboten, sich im Vorschriftendschungel was passendes rauszusuchen und sich entsprechend zurecht zu legen und (möglichst) glaubwürdig rüber zu bringen. Was anderes machen die Zollbeamten auch nicht. Man kanns mal probieren. Das wars was ich mit Poker gemeint habe. Aber man sollte auch wissen, wann man aufhören sollte.
    Wie Jürgen sagt, wegen ein paar € sollte man da nicht streiten, vor allem wenn auf der anderen Seite auch wieder Zugeständnisse gemacht werden (Computer statt Modellbahn).


    Kurt

  • Zitat

    Original von wb
    Wie Jürgen sagt, wegen ein paar € sollte man da nicht streiten, vor allem wenn auf der anderen Seite auch wieder Zugeständnisse gemacht werden (Computer statt Modellbahn).


    Kurt


    das versteh ich jetzt nicht ganz - bezahlt ihr weniger mehrwertsteuer auf computer als auf modellbahn ?

  • Zitat

    Original von Steve4


    das versteh ich jetzt nicht ganz - bezahlt ihr weniger mehrwertsteuer auf computer als auf modellbahn ?


    Nein, das war zu der Zeit als diese Strafsteuer auf Modellbahnartikel aus den USA lag. War aber nur ein Beispiel von vielen. Ich hab Gestern z.B. nur mal kurz angerufen ob meine Sendung da liegt, dank Onlineverfolgung ist die am Montag in Frankfurt raus. Sie haben mal kurz geschaut, ja war da, und ich hab mir die Sachen gleich geholt. Denn bis die Benachrichtigung durch dir Post z.Z. kommt (Streik), das wär bestimmt am Samstag gewesen. Da ghat das Zollamt zu.

    Gruß
    Jürgen
    US-Modellbahner seit 1975 in (N). Wechsel zu H0 und DCC 1998
    Vorbild war die Penn Central und Ihre Vorgänger (PRR,NYC,NH) in H0
    Jetzt Nebenbahn/Privatbahn und DB ex Heimatort ca. 1950 - 1960

  • Hallo zusammen.
    Geschenksendungen über 40 Euro werden mit 13,97% besteuert.Alles andere mit 19%.


    Liegt an Eurem Händler in den USA wie er es händelt.Bei mir fallen wenns hoch kommt 13,97% an und das sehr selten mal..Bei meinen Händlern klappt es.


    Gruss Kalle

  • Shalom,



    Zitat

    Heißt das, daß es keine rechtliche Grundlage für deren Verlangen nach Rechnungen gibt?


    Doch , doch, guckst Du im ZollVG, da steht das etwas verklärt drin.



    Zitat

    Seit wann muss ich was beweisen? So viel ich weis, gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Zu Deutsch, die müssen beweisen dass du mehr bezahlt hast. Und wenn sie das nicht können?


    da bringst Du was durcheinander, für die Strafverfolgung und Ordnungswidrigkeitenverfolgung gilt das - uneingeschränkt - siehe StPO reps. OWiG iVm StPO - für die Zollerklärung eben nicht - da musst Du entsprechende Papiere vorlegen.

  • So seh ich das auch ... Auf dem Zettel was ich zum Zoll mitbringen soll stand rechnung und co, was ich gemacht hatte.


    Geärgert hatte ich mich weil auf der Custom Declaration alles schön aufgeführt war. Aber hätten sie gewollt, dann hätten sie auch andere gründe finden können! Eine richtige Rechnung lag nach öffnen des Paketes NICHT dabei - das wäre 1:0 für den Zoll ... dazu kommt eine Detailierte Beschreibung mit "AtlasRS11Conrail#7052" ... Zeig mir EINEN Zollbeamten der sofort weis was das ist? Könnte ja sein dass es "etwas" ist was besonders versteuert werden muss ???


    aber naja, lange rede kurzer sinn: Aufpassen was die vom Zoll einem abknüpfen wollen! Und immer freundlich sein, im Endeffekt ist man eben von diesen Leuten abhängig, spätestens bei der nächsten Sendung die dort zur selbstverzollung liegt.

  • Die Tatsache, dass wir in letzter Zeit immer öfters beim Zoll antanzen müssen, liegt einfach daran, dass es immer mehr Idioten gibt, die versuchen, den Staat durch falsche Customs Declarations zu bescheissen. Ich war Anfang des Jahres wegen einem Austauschdrehgestell, Warenwert 50 Cent, beim Zoll, und hab lang und breit mit dem Beamten drüber geredet. In meinem Fall, war das einfach zu unglaubwürdig, Warenwert 50 Cent, Versandkosten 19 Dollar. Natürlich hat er mir das dann geglaubt, weil ich alles ordentlich nachweisen konnte, aber in vielen anderen Fällen stimmt es eben nicht, deswegen schauen die lieber rein, als es durchgehen zu lassen, so seine Aussage...


    Das Zollamt liegt auf dem Weg zum Flughafen, also hebt mich das nicht wirklich an...


    ...und locker die Hälfte meiner Moba Artikel kommt vom deutschen Händler, deswegen halten sich meine Besuche beim Zoll in Grenzen...

    Micha



    Americas Resourceful Railroad
    ________________________________________________


  • Zitat

    Original von LiquidFantasy
    Geärgert hatte ich mich weil auf der Custom Declaration alles schön aufgeführt war.


    Ja das ist zwar ärgerlich, aber eben verständlich. Die wackeren Beamten erklärten mir, daß man eben auf diesen Zettel außen am Paket alles mögliche draufschreiben kann, weshalb sie einen glaubwürdigen Nachweis wollen. Es sei denn, es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung mit drin, die sich mit den Angaben außen deckt.

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