Einiges wird in den USA anders gehandhabt

  • Wobei Du in Deutschland generell nicht mehr als 12t Achslast haben darfst. https://www.jurion.de/gesetze/stvzo-1/34/


    Dies gilt generell auch bei Schwertransporten. In manchen Bereichen wird dann nur noch 10t Achslast genehmigt wegen dem schlechten Zustand unserer Brücken.

    Die 12 t sind für die Asphalt- bzw. Betonstraßen festgelegt worden. Für Brücken sind im allgemeinen sehr viel höhere Achslasten möglich, solange die Bemessungsbeanspruchungen nicht überschritten werden.
    Wir haben beim Wiederaufbau des Flughafen Düsseldorf nach dem Brand einen Liebherr LTM1400 mit 125 t Ballast aufgerüstet auf der alten Vorfahrtsbrücke von Standort zu Standort verfahren. Das waren ca. 25 t Achslast. Ich habe damals die Brücke selbst für die Last nachgerechnet. Der zulässige Fahrbereich war recht schmal, wenn ich recht erinnere.


    Der von Dir beschriebene Fall kann eintreten, wenn die vom Schwertransport erzeugten Beanspruchungen größer als die Bemessungsbeanspruchungen sind. Im Extremfall geht es garnicht oder die Brücke muss verstärkt werden.


    Eine Ursache kann eine marode Brücke sein, aber viel häufiger ist die die für Standard-Lkw entwickelte Norm für derartige Lasten einfach nicht ausreicht. Es gibt auch Brücken in weniger wichtigen Straßen, die nur für einen SLW30 bemessen sind. Das bedingt im Alltagsverkehr keine Einschränkungen, für Schwerlastverkehre schon.
    Gruß, Volker

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