Abschaltung der Börse

  • Die sind eher hinter den pseudoprivaten professionellen Händlern her


    Die Finanzbehördem sind hinter etwaigen steuerpflichtigen Umsätzen her.
    Um einen Verlust nachzuweisen müsstest du schon alle Rechnungen haben, haben die wenigsten.


    Und ich muß Dirk und Lutz komplett widersprechen, ich weiß es klingt seltsam, aber den Fiskus interessieren wirklich die Brutto-Einnahmen. Vielleicht kann man was machen wenn der Einkauf nachgewiesen werden kann, was schwer wird, ansonsten ist die Einnahme entscheident.

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    The situation is hopeless but not serious !

  • Und wie ist es nun steuerrechtlich, für den tatsächlich betroffenen dieser Börse, also dem Forumbetreiber? Darum ging es doch eigentlich. Er muß es wohl eigenverantwortlich gegenüber den Finanzbehörden erklären, oder?D.h., hier hilft nur eine steuerliche oder finanzsteuerrechtliche Fachauskunft, die kostenpflichtig ist. Wer soll das bezahlen? Die zahlreichen Börsennutznießer? Wohl kaum......???
    Also ist es folglich richtig.....Börse abschalten....fertig! Diejenigen die was veräußern möchten, können dies doch eigenverantlich bei Ebay etc. tun... .
    Abgesehen davon gibt es für jeden einen steuerlichen Freibetrag, darüber hinaus muß doch jeder für sich ausmachen.


    Gruß Thomas

  • Hallo Lutz,


    Du siehst das richtig, ein privater Verkauf einer langjährig zusammengetragenen Sammlung bleibt ein privater Verkauf, genauso wir Du Dein Auto, Deinen Fernseher oder sonst was jederzeit wieder verkaufen kannst. Wichtig ist nur, dass Du die Dauer der Sammelleidenschaft nachweisen kannst, für den Fall, dass tatsächlich einer dummer Fragen stellt.


    Das Ist nur bedingt richtig. Es gibt ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Würtemberg von 2011, wonach ein Ehepaar Umsatzsteuer zahlen muss, dass über drei Jahre eine Sammlung von Plüschtieren und Puppen für insgesamt über 70.000 EUR verkauft hatte, Az. 1 k 3016/08. https://www.it-recht-kanzlei.d…steuer-privatverkauf.html
    Das Urteil ist vom Bundesfinanzhof bestätigt worden (V R 2/11). https://www.channelpartner.de/…abfuehren-muessen,2593203
    Interessant ist die Definition des Bundesfinanzhofs für unternehmerische Tätigkeit. Trifft ziemlich genau, was wir auf Ebay machen. Nur gibt es eine Freigrenze für Kleinunternehmer, die erst überschritten werden muss. Sie ist §19 Umsatzsteuergesetz festgelegt: https://www.kleinunternehmer.de/ustg.htm
    Die Grenze liegt bei 17.500 EUR im Jahr. Weitere Randbedingungen siehe Link.
    Die meisten von uns werden nie davon betroffen sein, aber der schnelle Verkauf eine Loksammlung, z.B. Brass, könnte an oder über diese Grenze führen.
    Aufzeichnungen über Ebay Käufe helfen nur, wenn sie von Händlern sind, da nur da USt abgeführt wurde. Ansonsten halte ich den Abzug der Vorsteuer ohne Rechnung für ziemlich unwahrscheinlich.
    Gruß, Volker

  • D.h., hier hilft nur eine steuerliche oder finanzsteuerrechtliche Fachauskunft, die kostenpflichtig ist. Wer soll das bezahlen? Die zahlreichen Börsennutznießer? Wohl kaum......???


    Ich kann das bestätigen, die Urteilsbegründung führt Modellbauteile sogar explizit auf.
    Ich habe eine Nichte die Fachänwältin für Handelsrecht in Frankfurt ist und die mir, nach Rücksprache mit einem Kanzleikollegen, ebenfalls das Urteil geschickt hat, mit dem Hinweis das die Schließung der Börse das richtige gewesen sein.

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  • So ist es! Der Zweck dieses Forums ist somit gewahrt, nämlich kein Börsentummelplatz zu sein/werden.
    Dies juristisch auszufechten für die sogenannten "schwarzen Schafe", wozu???
    Ich habe selber eine Firma und kann diesen Schritt verstehen.


    Gruß Thomas

  • interessanter beitrag. zeigt meines erachtens einmal mehr, die europäische kleinkariertheit. ich schreibe extra nicht EU, die schweiz als nicht-eu mitglied ist nämlich genauso doof.



    wie siehts denn mit inseraten in läden oder an schaufenstern aus ? die sind ja in papierform. muss der laden bzw schaufensterbesitzer sämtliche angebote während 10 jahren speichern ? das können ja auch gewerbliche anbieter sein. und wie will man da den verlauf der transaktion nachverfolgen ?

  • interessanter beitrag. zeigt meines erachtens einmal mehr, die europäische kleinkariertheit. ich schreibe extra nicht EU, die schweiz als nicht-eu mitglied ist nämlich genauso doof.



    wie siehts denn mit inseraten in läden oder an schaufenstern aus ? die sind ja in papierform. muss der laden bzw schaufensterbesitzer sämtliche angebote während 10 jahren speichern ? das können ja auch gewerbliche anbieter sein. und wie will man da den verlauf der transaktion nachverfolgen ?

    Hoffentlich lest das keiner, sonst ists nächstes Jahr soweit.

  • Args ... doom gelaufen. Jetzt wo ich gerade (wieder) loslege wollte ich doch tatsächlich ein paar Dinge loswerden.


    Zu lange gewartet - "Trennungen" fallen dem einen oder anderen doch etwas schwer. :lw)


    lG


    Christian

  • Ist der "Tipp" denn jetzt dauerhaft zum Anbieten und Suchen nutzbar?

    Deshalb hab ich es umbenannt. Ein Verkaufssystem auf das ich als Admin Zugriff habe gibt es nicht mehr. Nur noch eine Pinnwand... :D


    Zitat

    Was ist da gewünscht? eBay-Links?

    Zum Beispiel, kannst aber auch schreiben was du hast oder suchst...

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