Meines bescheidenen Wissens nach wird unterschieden nach den Dingern, die man zum Beispiel beim großen Schweden bekommt und einfach aufgestellt werden und denen, die wie in diesem Fall fest installiert werden.
Für den zweiten Fall braucht man unter Umständen eine Baugenehmigung. Zu meiner Studentenzeit hat es in meinem Bekanntenkreis einige Male richtig Ärger gegeben, weil sich Einige den Wohnraum in der Höhe vergrößert hatten.
Drauf gekommen bin ich jetzt durch Zufall wieder, in der örtlichen Presse wurde ein ähnlicher Fall breitgetreten. Durch das "feste Verankern mit den Wänden oder z.B. durch den Einbau von Trägerbalken" entsteht eine Veränderung der Bausubstanz, für die ein Bauantrag gestellt werden muss.
In diesem Fall hatte die Wohnungsgesellschaft wegen geplanter Sanierungsmaßnahmen eine Begehung gemacht und jetzt muss alles zurückgebaut werden oder ein nachträglicher Bauantrag gestellt werden sowie eine Strafgebühr von über 1000 Euro...
Also Vorsicht!
Gruß
Jörg