Ich weiß dass das Faß vom Durchmesser her zu groß ist. Allein durch die notwendigen Achsen oder Raddurchmesser wäre dann damit auch die Höhe überschritten. Obwohl, im §22 der STVO heißt es ja,
Zitat
Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein.
Warum haben immer mehr Bauern den Schein C/E? Weil es ihnen zu dumm ist jedem Polizisten den Sachverhalt zu erklären.
Zitat
ein richtig großer Mähdrescher mit einem 12 Meter Schneidwerk (ist das Maximum derzeit in Deutschland) auf dem gezogenen Transportwagen ist um die 20 Meter lang
Da muß er eben in Gottes Namen alle 100 Km einen Acker dreschen. Das steht wieder im §22 STVO.
Zitat
Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m
Das mit dem Chaos glaube ich dir.
Mal der Transport zur Biogasanlage. Habe ich schon in einem anderen Thread gesagt. Man darf trotzdem mit dem T fahren. Es gibt eine Klarstellung von Bundesverkehrsministerium. Ausserdem kommt es drauf an, ob die Lieferbedingungen ab Feld oder frei Biogasanlage sind. Im erstem Fall ist das Steuerhinterziehung im zweiten Fall legal. Nur warum wird nur bei Biogas nach den Lieferbedingen gefragt? Warum ist eine Lieferung Weizen an eine Mühle trotz der Preisstellung ab Feld trotzdem noch LOF-Verkehr? Eine Mühle ist doch genauso gewerblich wie eine Biogasanlage. Nur das GüKG dabei stört mich dabei. Denn erstens unterscheidet es nur zwischen Gewerblichem und Werkverkehr. Auf deutsch, fahre ich für andere oder für mich selbst. Die Lieferbedingungen oder Preisstellung interessiert dabei nicht. Und die Landwirtschaft ist aber vom GüKG ausgenommen. Oder habe ich falsche Ansichten?
Das mit den Führerscheinen ist aber nicht nur hier so. Warum bekommt ein Austauschschüler der in Amerika war hier seinen amerikanischen Führerschein nicht umgetauscht, wärend sein Kumpel den seinen umgetauscht bekommt. Der Kumpel war eben in einem anderen Staat. Nur wenn mir was von Besitzstandswahrung erzählt wird glaube ich das nicht. Oder warum darf ich im Ausland keinen Bus mehr mit einem Beifahrer fahren? Oder warum darf ich mit dem alten 3er nicht mehr einen 7,5 Tonner mit Anhänger und 18,25t fahren wenn ich über 50 bin? Wo stand in meinem alten 2er eigentlich die "Verjährung" mit 50? Oder gelten Gesetze inzwischen rückwirkend? Würde mich nicht wundern.
Man gewöhnt sich an vieles. Hinterradlenkung oder das schwabbeln im Güllefaß macht mir wenig Sorgen. Ist beim Gabelstabler oder beim Tankwagen auch nicht anders.
Bei uns im Nachbardorf hat sich ein Bauer einen Mähdrescher mit 3m Schneidwerk gekauft. War gebraucht und in der Nähe und der Alte war eh am Ende. Jeder hat mich für verrückt erklärt. Ich hätte 3,5m genommen usw. Aber zu was? Jedesmal das Schneidwerk abmachen und auf den Anhänger? Fast bei jeden Acker bleibt in der mitte eh ein Streifen übrig. Ob ich nun den 2m Streifen mit 3m oder 3,5m wegmache. Der Weg ist der gleiche. Aber ich spare mir einen Haufen Zeit, weil ich das Schneidwerk dranlassen kann und einfach auf den nächsten Acker fahre. Ich bin deswegen sogar schneller etwas wie mit dem Alten. So groß sind unser Äcker in der Gegend ja nicht.
Kurt