Beiträge von wb

    Jeder Stabler hat so seine Tücken. Ich habe mal einen nicht mal zum laufen gebracht. 8) Zum Glück kam ein Fahrer der Firma und hat die 3 Paletten für mich freundlicherweise aufgeladen. Genau so stand unser Kipper mal einen Tag in einer Mühle. Der Stabler war nach Aufnahme der letzten Palette nicht mehr zum rückwärtsfahren zu bewegen. Da musste erst ein Monteur kommen. Natürlich stand ich mit dem Kipper Fahrerhaus Richtung Gebäude. Andersrum wärs einfach gewesen. Einfach weg fahren. Das ist sowieso ne Geschichte mit der Mühle. Das stand ich mit deren Stabler auch schon im Winter in der anderen Ecke wo ich hin sollte. Hatte ja keiner Lust Schnee zu räumen. Und als ich kam wars eh Eis. Also Stabler stehen lassen, heimgefahren und das Zeugs bei uns in den Schuppen gestellt. Nach 3 Tagen wieder rauf plus ne Palette Streusalz. Anders kapieren die es nicht. Über Bedienelementeanordnungen und Funktionen mache ich mir schon lange keine Gedanken mehr. Hat eh keinen Zweck. Ich bin auch mal ein Auto für einen Linksfüßer in die Werkstatt gefahren. War ein verstorbener Nachbar und irgendwann wurde ihm der rechte Fuß abgenommen. Macht unheimlich Spass eine Automatik mit dem linken Fuß zu bedienen. :rolleyes:
    Viel wichtiger ist für mich an unserm Stabler der Freihub von 1,5m. Damit kann ich überall hinfahren. Ohne Freihub gings an 2 Stellen nicht oder nur mit dem Hubwagen.


    Kurt

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    Wir hatten das Thema erst letzthin wie es darum ging was in Kalifornien an Trucks wo fahren darf, mit einem 53ft hab ich nur 12ft als Restlänge für Cab und Zwischenraum zum Trailer ausserhalb der Interstates und denen gleichgestellter Straßen....


    Ist in Europa auch nicht viel anders. Ein Sattelzug darf nur unter bestimmten Bedingungen 16,5m Länge haben. Andernfalls eben nur 15,5m. Da kann man schon ab 45ft eine Ausnahmegenehmigung brauchen oder auch nicht. Der 53ft Container wird übrigends vom BGL abgelehnt. ?( Dafür aber 46 Tonnen mit nur einer Antriebsachse gefordert. :kratz)


    Kurt

    Ich meinte in Stuttgart Bundes- und Landesstraßen. Nicht untergeordnete Anliegerstraßen. :welc: Z.B. vor Jahren war die Charlottenstr vorm Charlottenplatz zu eng. Eine Spur für rechts und geradeaus. Eine geradaus und eine zum linksabbiegen. Vor mir ein Lastzug nach rechts und ich musste linksabiegen. Dahinter ein Porsche. Als die 3 Spuren kamen, der Porsche aufs Gas und sofort wieder auf die Bremse. Er passte einfach nicht mehr zwischen uns durch. Der Lastzug stand aber ordentlich am Randstein, aber mit der linken Seite trotzdem auf der mittleren Spur. Ich genaus so, nur andersrum und da bleibt dann nicht mehr viel für die mittlere Spur übrig. Ist aber als B27 ausgeschildert. Eine Breitenbeschränkung gabs auch nicht. Wo sollten die breiten Autos auch hin? Inzwischen hat man den Gehweg etwas enger gemacht. Hat aber trotzdem noch genügend Platz für Fußgänger. Klar, da waren natürlcih mal wieder die ****LKW Fahrer zu blöd auf ihrer Seite zu bleiben. :whistling: Oder sie können nicht rechnen. Wie erklärte mir mal ein Autofahrer bei verbleibenden 2,3m Fahrbanhbreite und 2,5m breitem Lkw. Da kommt man gut durch, da haben sie doch noch 20cm Platz. :kratz)


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    Besonders interessant wird es dann, wenn sich ein vermutlich durch das Navi fehlgeleiteter Tieflader ...


    Dazu braucht man nicht unbedingt ein Navi. Manchmal tun es auch (vergessene) Umleitungsschilder. Oder, wie mir es mal passiert ist, ein Beifahrer der den Weg weiß, aber seine Brille vergessen hat. :love: Also mich eine Ausfahrt zu früh rausgelotst hat. Zu meinem Glück waren es keine Untergeordneten Straßen, auch nicht Stuttgart und auch nicht der 3m Bagger. :whistling: Mit 3m auf dem Tieflader hätte ich da Bedenken durch die Baustelle gehabt.
    So interessant ist das auch nicht. Es gibt eine Einbahnstraße, da komme ich nicht um eine Ecke. Fahrzeug braucht einfach zuviel Platz. Also die ganze Straße wieder rückwärts raus. Eines schönen Tages kam ein Autofahrer, stellte sich hinter mich und behauptete: Ich darf in Einbahnstraßen nicht rückwärts fahren. Er muß aber um mich rum. Aber da fehlte eben bei 4m auch der Platz. Und nun? Ich stieg jedenfalls gemütlich aus, nahm einen Schraubendreher und Schlüssel aus dem Werkzeugkasten und schraubte ganz gemütlich das Nummernschild ab. Ich bekam an dem Tag gerade ein neues Fahrzeug. Darauf fragte mich der Herr, was das gibt. Ich schraube die Nummernschilder ab. Warum das? Damit ich das Fahrzeug abmelden kann. Warum? Weil ich nicht mehr fahren kann. Aber ist egal. Der Neue steht schon angemeldet auf dem Hof. In ein paar Jahren komme ich dann wieder und kehre den Rost zusammen. Plötzlich kommt auch ein PKW in einer Einbahnstraße rückwärts fahren. Weil wirs gerade von brücken haben. Die Straße geht im Halbkreis. Nur am andern Ende sind noch 2 Häuser, wo man eh rückwärts rein muss. Eines Tages mußte ich ich in das letzte Haus. Ich fuhr also rückwärts den Feldweg rein. War wirklich einer ohne jede Befestigung und natürlich an einem steilen Hang. Am ersten Haus war eine stabile Mauer. Am zweiten war nichts. Also bis zum Ende des ersten Hauses gefahren. Der Besitzer des zweiten kam gleich angerannt und sagte, da musst du noch weiter fahren. Ich antwortete, muß ich den Schlauch ziehen oder sie? Irgandwann hat er es dann aufgegeben. Waren ja auch nur 2m Schlauch mehr. Als ich fertig war, kam der Besitzer des ersten Hauses und sagt. Junge, da hast du recht gehabt. Ich hätte das auch so gemacht. Denn der Weg ist nicht besonders stabil. Ironie des Schicksals, einige Wochen später stand in der Zeitung, dass genau dort ein Müllwagen ab zu rutschen drohte. Die Feuerwehr und 2 Bergedienste hatten alle Hände voll zu tun, dass das nicht der Fall war. :idee:


    Kurt

    Hallo Volker, nicht persönlich nehmen. aber ich kenne auch ein paar Leute. :D Die widersprechen bei meinen Aussagen komischerweise nicht. Bestätigen tun sie sie jedoch auch nicht. Z.B. der Herr der in der benachbarten Stadt u.a für Schwertransporte zuständig ist. Als ich dem mal sagte, ist es normal dass ich zur Hauptverkehrszeit schneller durch die Stadt komme, als tagsüber zu verkehrsärmeren Zeiten. Da zeigt jede Ampel rot. Während zur Hauptverkehrszeit x Autos grüne welle haben. Konnte natürlich nicht sein. Aber komischerweise war ein paar Wochen später die Ampelschaltung leicht verbessert. ;) Ginge seiner Ansicht nach noch besser wie er mir an ein paar Beispielen indirekt mal erklärte. Aber die oberen wollen das wohl so. Weil das wohl Wählerstimmen bringt. Der Dreck der dabei entsteht ist aber egal. So einfach ist das manchmal.
    Oder der Verkehrsplaner den ich mal in einer Kneipe traf. Ich war dort zum abladen. Ein paar Herren sassen am Stammtisch und unterhielten sich. Als ich fertig war und den Lieferschein unterschreiben lies fragte der wirt ob ich was trinken wolle. Dumme Frage bei über 30° und schwülen Wetter. Ausserdem musste ich eh eine Pause machen. War zu der Zeit, als die Fahrzeuge mit Ausnahme der PKWs 2,55 breit werden durften. Ich stand am Tresen und hörte den Verkehrsplaner plötzlich laut sagen. Das ist falsch. Eine 5m breite Straße reicht für 2 LKWs um aneinander vorbei zu kommen. ?( Darauf hin fühlte ich mich angesprochen. Und der Herr Verkehrsplaner verlies kurze Zeit später das Lokal ohne sein 3/4 volles Bierglas ausgetrunken zu haben. Und der Wirt musste ihn darauf aufmerksam machen, dass er noch nicht bezahlt hätte. :D Da wundert es nicht mehr, warum in Stuttgart manchmal die Fahrspuren enger sind als der LKW.
    Zu der Brücke. Ich fuhr damals über die Brücke, weil sie mit 30t ausgeschildert war. Auf dem Rückweg eine 1/2 Stunde später war sie in der anderen Richtung plötzlich mit 12t ausgeschildert. Hatte eh nur ca. 9t. Ich bin trotzdem rübergefahren und da stand auch wirklich noch das 30t Schild. Gibt es wirklich Brücken, die je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Traglast haben? Wobei es sich um eine schmale Brücke handelte, auf der man ausser mit dem Rad nur einzeln drüber fahren konnte.
    Das mit der "Verkehrspolitik" glube ich nicht mal in Falle meines Beispiels. Die Spedition ist eh über die Hauptstraße besser zu erreichen. Ausserdem ist die Bundesstraßenzufahrt auf der gegenüberliegenden Ortsseite. Da gehört eher einer in kalten sitzen gelassen. Wie oft habe ich schon gehört, solche große Fahrzeuge gehören nicht in ein Wohngebiet. Meine Antwort drauf. Kein Problem. Ab morgen fährt keine Müllabfuhr, keine Feuerwehr usw. mehr in diese Straße, weil solch großen Fahrzeuge nichts in einem Wohngebiet zu suchen haben. :idee:


    Kurt

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    Die Begrenzung auf 16t Gesamtgewicht hat nichts mit irgendwelchen Lkw dieser Gewichtsklasse zu tun.


    Komisch. Als die Gewichte geändert wurden, waren in Kirchhein/Teck plötzlich statt 16t eben 18t Schilder dran. Woanders eben nicht. Nun erzähl mir nicht, dass die Brücken alle nur 16t aushalten. Und keine dabei ist die 18t oder auch 21t aushält. Die Überprüfung kostet Geld das "wir" nicht haben. Also lassen wir das alte Schild. Oder die Verantwortlichen haben es überhaupt nicht mitbekommen, dass es inzwischen höhere Gewichte gibt. :boring: Vieleicht noch was zum besseren Verständnis. Ich war mal an einer Brücke auf dem Weg in den Wald. Als ich über die Brücke fur, war sie mit30t beschildert. Als ich wieder raus kam, war sie mit 12t beschildert. :gruebel::kratz):S Was nun? Man kann sie auch zur Verkehrsberuhigung einsetzten. Ein Brücke die locker 2-3 Leopard Panzer trägt ist nur mit 3,5t ausgeschildert. Das ist nur, damit die Spedition am anderen Ende der Straße nicht durchfährt lt. verschiedenen Kunden. Ich habe die nur gefragt, was das für ne Straße ist. eine halbe Autobahn durchs Wohngebiet. Die ist für die Nato und muß mindestens 2-3 Panzer gleichzeitig aushalten. Und wer den Beton drunter gesehen hat, glaubt das auch. Soll ich jetzt mit Anhänger ca. 600m zurück und rückwärts auf die Hauptstraße? Warum war die Straße vorher mit Anlieger frei und an der Brücke plötzlich ohne beschildert?


    Mir ist schon klar, dass wir über normale Trucks reden. Wobei ja auch ein STAA Truck die Maße eines Californientrucks einhalten kann. Wenn er das tut, dann darf er auch diese Straßen benutzen. Z.B. für Coils brauch ich keinen so langen Trailer.

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    Ja, wenn ich z.B. sehe das es nur im District 6 (Los Angeles) vier verschiedene Abstände zwischen Sattelkupplung und letzter Achse gibt für gelbe Routen.


    Dafür haben wir den BO-Kraftkreis. Jeder der bei uns fahren will, muß den eben einhalten. Und wer nicht, braucht eben eine Genehmigung. Wer das einhält, darf eben überall fahren. Ausser ein Verkehrsschild steht am Wegesrand mit irgendwelchen Einschränkungen. Und davon gibts jede Menge. Das ganze ist nicht wirklich einfacher, nur anders.
    Wie sagte ich vor 20 Jahren? Ich merke mir nur noch den Weg vors Rathaus, lege dem zuständigen Sachbearbeiter die Lieferscheine auf den Tisch und warte mal ab, ob der einen Weg zum Kunden findet. Was glaubst du, wieviel 16t Schilder vor Brücken stehen. Und wieviele 16t schwere LKWs es noch gibt. Dabei sehen ein paar Brücken aus, als könnten sie auch 18t tragen. Nur mal als Beispiel. Was glaubt ihr, was ich schon Umwege zwischen Tübingen und Nürtingen nur deswegen gefahren bin.


    Kurt

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    Je mehr ich mich in das Thema reinlese: Was hat es der Straßentransport in Europa schön! So eine Regelwut wie z.B. in Californien... Au weia.


    Wirklich? ?(
    Nur mal das Thema Feinstaub und die Umweltzonen. Gibts auch im Ausland. Natürlich jeder anders. Oder jetzt gerade aktuell. Frankreich und der Alkoholtest. Da darf man auch nur eine gelbe Warnweste dabei haben, denn das Orange gilt nicht usw. Obwohl sich ja da die Hländer wiederum diskrimiert fühlen könnten. ;) Da bin ich froh drüber, dass ich mit dem Tankwagen gar nicht über die Grenze fahren darf.
    Oder das Thema Gigaliner. Da beschwert sich ein Frachtführer, weil er mit einem Gigaliner nicht auf die 4 km entfernte Autobahn kommt. Dann kam er auf den Trick, eben "getrennt" drauf zu fahren und eben auf der 5 Km entfernten Raststätte den Gigaliner zusammen zu fügen. So viel ich weiß, muß das in anderen Länder auch so gemacht werden. :rolleyes: Da dürfen eben die "größeren" nur auf bestimmten Strecken fahren. Und wenn ich dann noch Fahrzeuge sehe mit nur einer angetriebenen Achse. ?( Da fragt man sich dann schon welchen Sinn die Winterreifenpflicht hat. :thumbdown: Aber der Nutzlastwahn. ;)


    Kurt

    Die übliche "Schlammschlacht" beim Maishäckseln. Wenn du genau schaust, dann ist der Auflieger vorne voll und weniger tief eingesunken und hinten wo 3 Achsen sind leer und tiefer eingesunken. Das scheint so eine Art Moorboden zu sein. Wenn man da mal durch die tragfähige Schicht durch ist. Ich habe schon Videos mit 3-4 Schlepper vorne dran gesehen. Bei einem Video hats dann die Achsen am Anhänger abgerissen. :D Da fragt man sich schon mal ob das Gehirn durch KW (PS) ersetzt wird. :kratz)


    Kurt

    Ich habe schon genau geschaut. Meine Frage war auch eher rheorischer Natur. Wobei ich das von "normalen" LKWs nur andersrum kenne. Die brauchen Hilfe. Wobei es da auch Unterschiede gibt. Als ich vor Jahren mal an einem Regentag 13 Fuhren Pferdemist auf eine Wiese mit einem 3-Achskipper gebracht habe, habe ich mich auch gewundert. Der fuhr da einfach rein und raus. Ich bin von unserem 2-Achskipper das nicht gewohnt. Da geht das nur bei trockenem Wetter.
    Hier noch ein Video zur Reifendruckregelanlage. Ein deutsches finde ich gerade nicht. Wäre auch für die, die auf dem Bau fahren interessant. Da hilft auch kein ASR.


    Kurt

    Ist das eine Neuauflage der MAN Trakroren? Der Anblick ist gewöhnungsbedürftig.
    Ist es eigentlich normal, dass ein LKW einen Schlepper vom Acker schleppt? Ich kannte das bisher nur andersrum.
    Oder hier ein LKW mit Reifendruckregelanlage beim streuen. Ist zwar nicht so vornehm wie bei Tatra bei denen sowas serienmäßig ist.
    Komischerweise haben das die wenigsten Bauern. Man kann anscheinend mit vollen Güllefaß in nassen den Acker rein bis der Schlepper dann steht, etwas eingraben lassen, etwas Luft aus den Reifen ablassen und dann weiterfahren.

    Kennen tu ich pers. keinen Richter persönlich. Aber war schon bei einigen Prozeßen im Verwaltungsrecht dabei. Ich hatte dir ja mal ein "paar" Ordner angeboten. ;) Keine Ahnung ob das usus ist, aber was soll ich von Aussagen wie, "Was soll ich denn für ein Urteil fällen wenn die Gemeinde kein Geld hat" halten? Das darauf hin erteilte Urteil vom Bundesverwaltungsgericht kassiert. Und 1 Jahr nach der Verjährung kam eine neue Rechnung. Widerspruch eingelegt, 1. Instanz verloren, 2. Instanz lehnte die Zulassung ab und der Anwalt sagt, er stehe für weiter Klagen nicht mehr zur Verfügung. Ein 2ter Anwalt ebenso. Wobei beide das Zeugs dazu hatten. Und von den Kollegen höre ich immer mehr solche Sachen aus dem Verkehrsrecht. Meine letzte Kontrolle ist leider schon zu lange her.


    Klar sind Autobahntauliche Schlepper nicht das wahre. Aber wenn man, wie dieser Mann aus meinem Bericht 3 mal im Jahr Autobahn fahren könnte, wäre das zu verschmerzen. Für manche Kollegen wäre das aber der Herzinfarkt. Solange die Fahrer sich an die STVO halten und ab- und zu auf einen Parkplatz abiegen, sehe ich kein größeres Problem. Schwertransporte, Kranwagen usw. sind auch nicht schneller. Und wenn ich manchmal Kilometerweit hinter einem Radfahrer herzockle, wüschte ich, dass das ein alter Schlepper wäre. Denn dann wäre ich schneller.


    Kurt

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    was bringt ihm der schöne Strafzettel wenn der Herr Richter ihm erklärt was Landwirtschaft und Klasse T ist und den Zettel einkassiert.


    Diese Richter werden auch immer weniger. Daher steigt die Wahrscheinlichkeit stark an, das der Polizist/in recht bekommt. Siehe Beispiel Biogasanlage. Sowas gehört eigentlich von jedem Richter gleich kassiert.


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    Solche Erleichterungen steuerbefreite oder mit ermässigten Steuersatz beaufschlagte Landwirtschafts-LKW, wie in den angelsächsischen Ländern üblich, gibt es hierzulande nicht.


    Warum nicht? Hier gibts ein paar Beispiele. Bei Youtube sind auch einige zu finden. Ausserdem lässt sich auch ein Schlepper zweckentfremden. Warum sind also Sattelzüge extra ausgenommen? Man könnte ja die Zugmaschinen mit einem Container Chassis zweckentfremden. Komischerweise sehe ich im Stuttgarter Hafen aber jede Menge "grüner" Sattelzugmaschinen. Im übrigen fahren die Rübenzüge tatsächlich nur ca. 2 Monate Rüben und sind den Rest des Jahres eingemottet. Bis auf 2 mit schwarzer Nummer um alles zu fahren. Düngemittel, Getreide usw. für die Mitglieder. Aber warum die schwarze Nummer? Das fällt ja eigentlich in die Kategorie Maschinenring und ist damit steuerfrei. Wenn sie für andere fahren würden wäre es gewerblicher Güterkraftverkehr. Aber dann bräuchten sie aber auch eine Genehmigung usw. dafür. Ist wohl weniger Stress bei einer Kontrolle.
    Eine gewisse Nachfrage nach Schleppern die Autobahntauglich sind gibt es schon. Ich habe mal einen im Raum Augsburg getroffen der Bioweizen in ein Kraftfutterwerk brachte. Eine Tour dauerte über die Landstraßen glaube 7 Std. mit einem 60Km/h Schlepper. Über die Autobahn wären es nur 4 Std. gewesen. Da fast alles Autobahn und Schnellstaßen waren. Der Mann war bei der Feuerwehr und hatte dadurch eh den 2er damals. Dem hätten selbst 61km/h in den Papieren genügt.
    Ein Schulkamerad hat mir mal folgendes erzählt. Sein Sohn macht gerade Zivildiest und muss einen Notarztwagen fahren. Der hat allerdings 4t. Also wird derFührerschein Klasse C bezahlt. Denn C1 was ja theoretisch auch reichen würde, ist auch nicht billiger. Ich bezahle im gerade den E, denn wer weiß ob er ihn nicht doch mal braucht. Oder die Feuerwehr in Stuttgart hat für ein paar freiwillige Feuerwehren 7,5t angeschafft. Weil es kaum Fahrer mit dem 2er gab. Nur wog das erste Fahrzeug nicht 7,5, sonder 7,6t. Abspecken ging nicht weiter, also haben sie noch was an Ausrüstung reingepackt. Weil einer draufkam, dass die neuen Fahrer eben den neuen Füherschein brauchen und C1 nicht billiger ist wie C. Und die 7,5t konnte man auf 8t auflasten ohne Änderungen.
    Dein Unimog macht mir trotzdem Sorgen. Wenn der Heuwender nämlich kein gezogenes Modell ist, wird er an den Kraftheber gehängt. Und 2,7t Unimog mit 2t hinten am Kraftheber? Da wird die Vorderachse etwas leicht. ;) Und die hintere Achse könnte vielleicht etwas überlastet sein. Ausser du hängst vorne ein Ballastgewicht dran. Du wirst es vielleicht nicht glauben, aber es sind einige Traktoren durch den Ballast überladen.


    Kurt

    Hallo Ulrich,

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    Das mit Klasse C entzieht sich meiner Logik: Silber-Blau sollte wohl wissen was unter Klasse T fällt


    Sollte, das heißt aber nicht müssen. Schließlich müssen ein paar wie soll ich sagen, Karrierebewusste doch ein paar Strafzettel nach Hause bringen. Mit karrierebewusst meine ich die, die bei einer Kontrolle auftreten wie bei einem Duell im Western.

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    und wenn es um den Fall des gewerblichen Güterkraftverkehrs geht hilft mir die Klasse C auch nicht wirklich weil der Tatbestand der Steuerhinterziehung bleibt


    Doch, es fällt eine Strafe weg. Ausserdem ist es nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch noch Tacho, Lenkzeiten, Berufskraftfahrerförderungsgesetz, Erlaubnispflicht und noch weitere Kleinigkeiten. Aber im schlimmsten Fall wäre es "nur" Werkehr. :idee: Da würden dann auch ein paar Sachen wieder wegfallen. Z.B. die Erlaubnispflicht. Denn gewerblich darf nicht jeder fahren. Da muß man eine Sach- und Fachkunde sowie finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
    Was mich nur wundert. Das wird vom Finanzmisterium mit dem GüKG begründet. Warum stellt dann das Verkehrsministerium klar, das das trotzdem mit der Klasse T gefahren werden darf weil es ja landwirtschaftliche Produkte sind? Warum ist die Landwirtschaft vom GüKG ausgenommen? Warum wird das gewerblicher Güterkraftverkehr statt Werkverkehr? Oder muß ich meine Prüfungsbescheinigung über den gewerlichen Güterkraftverkehr in den Papierkorb werfen weil ich was falsches gelernt habe?


    Bei uns gibts eine Zuckerrübengemeinschaft. Die haben LKWs mit grüner Nummer. Warum sind eigentlich Sattelzugmaschinen davon ausgenommen? Sattelzüge haben bei gleicher Ausstattung doch mehr Nutzlast. Also können deren Hängerzüge geschätzte 1-2t weniger pro Fahrt laden. Jetzt rechne mal hoch ca. 2 Monate wird teilweise im Schichtbetrieb gefahren. Das wären dann schon ein paar Fahrten weniger. Die Fahrer brauchen zwar C/E wegen der Geschwindigkeit, aber keinen Tacho und so. Weil eben landwirtschaftlicher Verkehr. Da fragt man sich doch ob eine Zuckerfabrik ein landw. Betrieb ist oder mit zweierlei Maß gemessen wird.


    Kurt

    Ich weiß dass das Faß vom Durchmesser her zu groß ist. Allein durch die notwendigen Achsen oder Raddurchmesser wäre dann damit auch die Höhe überschritten. Obwohl, im §22 der STVO heißt es ja,

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    Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein.


    Warum haben immer mehr Bauern den Schein C/E? Weil es ihnen zu dumm ist jedem Polizisten den Sachverhalt zu erklären.

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    ein richtig großer Mähdrescher mit einem 12 Meter Schneidwerk (ist das Maximum derzeit in Deutschland) auf dem gezogenen Transportwagen ist um die 20 Meter lang


    Da muß er eben in Gottes Namen alle 100 Km einen Acker dreschen. Das steht wieder im §22 STVO.

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    Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m


    Das mit dem Chaos glaube ich dir.
    Mal der Transport zur Biogasanlage. Habe ich schon in einem anderen Thread gesagt. Man darf trotzdem mit dem T fahren. Es gibt eine Klarstellung von Bundesverkehrsministerium. Ausserdem kommt es drauf an, ob die Lieferbedingungen ab Feld oder frei Biogasanlage sind. Im erstem Fall ist das Steuerhinterziehung im zweiten Fall legal. Nur warum wird nur bei Biogas nach den Lieferbedingen gefragt? Warum ist eine Lieferung Weizen an eine Mühle trotz der Preisstellung ab Feld trotzdem noch LOF-Verkehr? Eine Mühle ist doch genauso gewerblich wie eine Biogasanlage. Nur das GüKG dabei stört mich dabei. Denn erstens unterscheidet es nur zwischen Gewerblichem und Werkverkehr. Auf deutsch, fahre ich für andere oder für mich selbst. Die Lieferbedingungen oder Preisstellung interessiert dabei nicht. Und die Landwirtschaft ist aber vom GüKG ausgenommen. :kratz) Oder habe ich falsche Ansichten?


    Das mit den Führerscheinen ist aber nicht nur hier so. Warum bekommt ein Austauschschüler der in Amerika war hier seinen amerikanischen Führerschein nicht umgetauscht, wärend sein Kumpel den seinen umgetauscht bekommt. Der Kumpel war eben in einem anderen Staat. Nur wenn mir was von Besitzstandswahrung erzählt wird glaube ich das nicht. Oder warum darf ich im Ausland keinen Bus mehr mit einem Beifahrer fahren? Oder warum darf ich mit dem alten 3er nicht mehr einen 7,5 Tonner mit Anhänger und 18,25t fahren wenn ich über 50 bin? Wo stand in meinem alten 2er eigentlich die "Verjährung" mit 50? Oder gelten Gesetze inzwischen rückwirkend? Würde mich nicht wundern.


    Man gewöhnt sich an vieles. Hinterradlenkung oder das schwabbeln im Güllefaß macht mir wenig Sorgen. Ist beim Gabelstabler oder beim Tankwagen auch nicht anders.
    Bei uns im Nachbardorf hat sich ein Bauer einen Mähdrescher mit 3m Schneidwerk gekauft. War gebraucht und in der Nähe und der Alte war eh am Ende. Jeder hat mich für verrückt erklärt. Ich hätte 3,5m genommen usw. Aber zu was? Jedesmal das Schneidwerk abmachen und auf den Anhänger? Fast bei jeden Acker bleibt in der mitte eh ein Streifen übrig. Ob ich nun den 2m Streifen mit 3m oder 3,5m wegmache. Der Weg ist der gleiche. Aber ich spare mir einen Haufen Zeit, weil ich das Schneidwerk dranlassen kann und einfach auf den nächsten Acker fahre. Ich bin deswegen sogar schneller etwas wie mit dem Alten. So groß sind unser Äcker in der Gegend ja nicht.


    Kurt

    Mein Posting bezog sich auch mehr auf die Hochbeinigkeit.
    Mir hat mal ein Student erzählt dass er bei einem Lohnunternehmer aushilft. Z.B. Güllefahren. Fass 3,3m oder 3,2m breit. 3,8m hoch und das Zuggesamtgewicht so 50-55t. Da ist nichts mehr mit T. Am meisten Ärger hat er dabei mit den Autofahrern und mit der Polizei. Die ersten wundern sich dass die Straße plötzlich so eng wird und die zweiten wollen trotz Genehmigung nicht glauben dass man mit sowas unterwegs sein darf.


    Kurt

    Damit kann man die SUSI-Schnittstelle programmieren. Also Sound und Funktionsausgänge. Da haben sich ein paar Leute nach dem Tausch des Decoders an Trixloks gewundert dass die Beleuchtung nicht mehr ging.


    Kurt

    Wir haben aber am Lager eben Reibung und deswegen sollte geschmiert werden. Auf der andern Seite haben wir Strom und der sollte fließen und zwar durchs gleiche Lager. ?(
    Da ist ein leitendes Öl oder Fett besser wie ein nichtleitendes.
    Welchen Sinn macht es Schleifringkontakte zu schmieren? Oder Schalter zu fetten?


    Kurt