Garantie und Zoll

  • Da ich bei den N-Bahnern keine Antwort bekommen habe, versuche ich esmal direkt an der Quelle. Ich hätte da noch eine Frage: Bis jetzt hab ich beim Direktimport aus den USA immer Glück gehabt, die Modelle waren alle in Ordnung. Was wäre aber, wenn ich ein neues Modell z.B. wegen technischer Mängel reklamieren müsste. Gibt es da zolltechnische Regelungen, dass die Zollgebühren von mir und dem Händler in so einem Fall nicht noch einmal gezahlt werden müssten (plus GLS!).


    Gruß


    dennyc

  • Hi, Denny


    Zitat

    Original von dennyc.
    Was wäre aber, wenn ich ein neues Modell z.B. wegen technischer Mängel reklamieren müsste. Gibt es da zolltechnische Regelungen, dass die Zollgebühren von mir und dem Händler in so einem Fall nicht noch einmal gezahlt werden müssten (plus GLS!).


    Ausschlaggebend für den Zoll ist der Warenwert. Dieser wird üblicherweise vom Verkäufer mittels Rechnung angegeben. Wenn der Zoll das Paket öffnet und die Rechnung incl. Porto findet, wird daraus der Zoll errechnet.


    Das ist der Normalfall.


    Jetzt kommst Du mit deiner repar ierten Lok. Nach unserem europäischen Denken sollte der Händler für die Rücksendung das Porto selbst bezahlen, somit fällt dieser Betrag in der 2. Zollberechnung schonmal weg.


    Und wenn er eine Deklaration beifügt, das es sich hier um eine Ersatzlieferung handelt - evtl. hast Du sogar die alten Zollpapiere noch beigefügt bzw. kannst sie dem Zoll vorlegen - dürfte gar kein Zoll mehr draufkommen. Schließlich hast Du ihn ja schon für die neue Lok bezahlt.


    Allerdings kommt es jetzt drauf an, WAS in den Garantiebedingungen des Händlers / Verkäufers steht. Wenn Du eine Lok 2 x über den Teich schickst, ist das Porto bald so teuer wie die Lok selbst - zumindest im N-Sektor. HO ist teurer, aber schwerer... = mehr Porto.


    Ich habe selber den Fall noch nicht gehabt, aber ich stelle mir hier einige Schwierigkeiten vor - logistisch, rechtlich usw.
    Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, das ein hiesiger Rechtsanwalt einen Verkäufer in USA verklagen wird, weil er die Garantie für eine 65$ - Lok verweigert.....


    Viele Grüße

  • Hallo,
    in den USA herrschen andere Garantiebedingungen. Wenns mich nicht täuscht, muß ab 30 Tage nach Kauf der Hersteller Garantie leisten. Das mit dem Zoll klärt man am Besten durch einen Besuch oder Anruf beim Zoll.
    Peter

  • Mein Kollege hatte seine Kamer zur Reparatur (Garantiefall) nach Russland gesendet,
    und musste sie, Da vom Händler eine Garantiebeschreibung dabei war, kein zweites Mal
    für den Zoll zahlen. Das Porto von Ihm nach Rusland ging auf sein Rechnung, das Rückporto
    zu Ihm mußte er jedoch nicht mehr Zahlen.


    bei Fragen wendest Dich am besten an den Zoll in Frankfurt:
    Zoll-Infocenter
    Tel.: 069/469976-00
    Fax: 069/469976-99
    E-Mail: info@zoll-infocenter.de


    Bei meiner Frage hatten die in weniger wie 24 Stunden sehr freundlich und
    vor allem sehr informativ zurückgeschrieben. Evtl. findest auch die Antwort
    hier: http://www.zoll.de


    das habe ich z.B. dort gefunden:
    Ausgangspunkt zur Frage, was zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis gehört, ist die Definition in Artikel 29 Abs. 3 a Satz 1 ZK:


    "Der tatsächlich zu zahlende oder gezahlte Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind."


    Good luck

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