Da ich bei den N-Bahnern keine Antwort bekommen habe, versuche ich esmal direkt an der Quelle. Ich hätte da noch eine Frage: Bis jetzt hab ich beim Direktimport aus den USA immer Glück gehabt, die Modelle waren alle in Ordnung. Was wäre aber, wenn ich ein neues Modell z.B. wegen technischer Mängel reklamieren müsste. Gibt es da zolltechnische Regelungen, dass die Zollgebühren von mir und dem Händler in so einem Fall nicht noch einmal gezahlt werden müssten (plus GLS!).
Gruß
dennyc