Impressumspflicht

  • Ich hab mal ein bisschen gegoogelt
    http://www.google.ch/search?hl…Suche&meta=cr%3DcountryCH
    und Interessantes zur Impressumspflicht herausgefunden. Ich schreibe es hier auf, da es für alle Webseitenbetreiber unter uns von allgemeinem Interesse ist.


    Zunächst mal: Es ist das Normalste von der Welt, dass ich als Betreiber einer Webseite den Besuchern die Möglichkeit gebe, mit mir in Kontakt zu treten. Die ganzen Diskussionen drehen sich eigentlich nur um die *Form* dieser Kontaktmöglichkeiten, bzw. die Anzahl Angaben, die der Webseitenbetreiber machen muss (Stichwort Datenschutz).


    D, A und CH haben (wie könnte es anders sein) unterschiedliche Regelungen:


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    DEUTSCHLAND:


    Seit 1.1.2002 besteht die Impressumspflicht grundsätzlich für "geschäftsmässige" Webseiten. Was "geschäftsmässig" ist, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert - die Experten sind sich uneinig, ob "kommerziell" bzw. "gewerblich" das gleiche sei wie "geschäftsmässig". Die Mehrheit der Experten geht auf Nummer Sicher und sagt: "geschäftsmässig" ist eine Seite, wenn sie dauernd (über längere Zeit) im Internet abrufbar ist. Dies ist auch bei den meisten privaten Webseiten der Fall. Gerichtsurteile zu privaten Webseiten habe ich jedoch keine finden können.


    "kommerziell" ist eine Webseite auf jeden Fall bereits dann, wenn sie Werbebanner anzeigt, mit welchen der Betreiber Geld verdient...


    Die Impressumspflicht unterscheidet nun zwischen "Teledienst" und "Mediendienst":


    - Ein Teledienst ist ein Angebot, welches Individuen individuelle Antworten liefert. Beispielsweise ein Webshop, aber auch bereits ein Rechenformular (z.B. Ismael's Geschwindigkeitsrechner). Für den Teledienst gelten umfangreiche Vorgaben, was alles angegeben werden muss.
    - Ein Mediendienst ist ein Angebot, das an "alle" gerichtet ist, das also keine individuellen Antworten gibt. Hier reicht es, Name und Anschrift anzugeben.


    Die Impressumspflicht nach deutschem Recht besteht auch für ausländische Anbieter (Firmen), wenn sie mit deutschen Verbrauchern Geschäfte machen wollen.
    http://www.gretlerandpartners.…ise_Impressumspflicht.php


    Das Impressum kann auch "Kontakt" oder "über mich" heissen und es genügt, wenn es mit zwei Klicks ereicht werden kann...


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    ÖSTERREICH:


    Ab 1.7.2005 gilt die Impressumspflicht für *alle* Webseiten. Das heisst, eben nur fast... http://www.i4j.at/news/aktuell65a.htm Für nicht regelmässig erscheinende Publikationen (z.B. eine unregelmässig updatete Website) genügt es, Name und Ort anzugeben.


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    SCHWEIZ:


    Seit 1.4.1998 gibt es in der Schweiz keine Impressumspflicht mehr für "nicht periodische Erzeugnisse". Darunter fallen auch unregelmässig updatete Websiten. Jedoch gibt es eine allgemeine Auskunftsplicht, den Namen und den Sitz der verantwortlichen Person bekannt zu geben.
    http://www.google.ch/url?sa=U&…echt/allg_mb2.pdf&e=10313


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    Für mich heisst das:
    - Ich stehe mit meinem vollen Namen zum Inhalt meiner Webseite.
    - Ich gebe dem Besucher eine (leicht erreichbare) Kontaktmöglichkeit, schon nur darum, weil ich ja an Rückmeldungen interessiert bin.
    - Als Schweizer muss ich den Wohnort nicht angeben. Jedoch halte ich es für hilfreich, das Land anzugeben, in dem ich lebe - als Hinweis darauf, welchen Gesetzen ich mich unterziehe.
    - All dies lässt sich prima und unauffällig (aber dennoch klar ersichtlich) im Copyright-Hinweis am Seitenfuss unterbringen.


    Felix

  • Noch ein Wort zur Email-Adresse. SPAM will ich nicht, aber jemand, der meine Webseite besucht, soll die Möglichkeit haben, mit mir in Kontakt zu treten.


    Daniel Rehbein hat einen Weg gefunden, wie die Email-Adresse verschleiert codiert werden kann, so dass sie von Adressensuchprogrammen nur schwer erkannt wird, und für den menschlichen Besucher trotzdem ganz normal angezeigt wird. Eine gute Lösung!
    http://www.daniel-rehbein.de/zeichencodes.html


    Felix

  • ...und noch ein Wort zum "Link-Disclaimer" ("ich distanziere mich..."): Daniel Rehbein ist der Ansicht, der Disclaimer sei kontraproduktiv: Indem man einen Discalimer angibt, räumt man ein, die Links könnten illegale Inhalte enthalten. Durch die "dennoch-Verlinkung" mache man sich u.U. strafbar - also das genaue Gegenteil, was man mit dem Disclaimer beabsichtigte!


    Durch Weglassen des Disclaimers geht man davon aus, dass die Inhalte der Links "sauber" sind. Bekommt man Kenntnis von "unsauberen" Linkinhalten, löscht man den Link und gut ist.
    http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html


    Felix

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