Das California Air Resources Board hat neue Emissionsrichtlinien für Lokomotiven erlassen:
- Ausgabenkonto - Die Betreiber müssen auf ein Ausgabenkonto einzahlen, wobei sich der Betrag nach den Emissionen richtet, die sie während ihres Betriebs in Kalifornien verursachen (PM- und NOx-Emissionsfaktor × Verbrauch in MWh). Die Unternehmen können die Mittel für die Umrüstung auf sauberere Lokomotivtechnologien verwenden.
- Betriebliche Anforderungen - Die Lokomotiven müssen weniger als 23 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen Rangier-, Industrie- und Passagierlokomotiven, die 2030 oder später gebaut werden, in Kalifornien emissionsfrei betrieben werden, und ab 2035 auch im Güterverkehr.
- Lokomotiven im Leerlauf - Abgesehen von bestimmten Ausnahmen dürfen Lokomotiven in Kalifornien nicht länger als 30 Minuten im Leerlauf laufen, bevor der Motor abgestellt werden muss.
Die CARB Vertreter haben darauf hingewiesen, dass Hersteller in Europa bereits Lokomotiven mit Wasserstoff-Brennstoffzellen- und Batterie-Elektroantrieb sowie emissionsfreie Züge anbieten. Es gibt es derzeit aber keine batterieelektrischen oder wasserstoffbetriebenen Lokomotiven in der für den nordamerikanischen Güterverkehr erforderlichen Größe und Leistung.
Die Verordnung wird 2017 und 2032 einer Technologiebewertung unterzogen.
Quelle: https://dieselnet.com/news/2023/04carb.php
Weitere Details sind etwa auf halber Höhe auf der Webseite des CARB unter The Proposed In-Use Locomotive Regulation zu finden: https://ww2.arb.ca.gov/our-wor…ia/locomotive-fact-sheets
Gruß, Volker